Gericht zweifelt: Sind die Ausgangs-Beschränkungen in Leipzig rechtswidrig?
Leipzig - Das Verwaltungsgericht Leipzig hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen der Messestadt.
Die 3. Kammer entschied am Freitag, dass die Allgemeinverfügung vom 6. April in diesem Punkt "voraussichtlich als rechtswidrig einzustufen" sei, informierte eine Gerichtssprecherin.
Eine solche Anordnung sei nur zulässig, wenn mit allen anderen getroffenen Schutzmaßnahmen die Ausbreitung des Coronavirus nicht wirksam eingedämmt werden könne.
Dies sahen die Richter in dem Eilverfahren nicht erfüllt.
Die Entscheidung wirkt sich den Angaben nach nur für die Antragstellerin aus, ansonsten bleibt es vorerst bei den Ausgangsbeschränkungen.
UPDATE, 20.04 Uhr: Stadt äußert sich zu Gerichtsentscheid
Leipzigs Stadtverwaltung hat sich noch am Freitagabend zum Entscheid des Verwaltungsgerichts geäußert. Demnach bleibt die Ausgangsbeschränkung bestehen, fußt nun jedoch nicht mehr auf der Allgemeinverfügung der Stadt, sondern auf der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung.
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