Zweckentfremdung von Wohnungen hat bald ein Ende! Leipzig reagiert auf Mangel

Leipzig - Eine Wohnung als Ferienunterkunft anbieten und dadurch einen kleinen Obolus dazuverdienen - das geht bald nicht mehr so einfach. Zumindest, wenn Ihr es mehr als zwölf Wochen im Jahr machen wollt.

Auch leer stehen dürfen Wohnungen in Leipzig zukünftig nicht länger als zwölf Wochen. (Symbolbild)
Auch leer stehen dürfen Wohnungen in Leipzig zukünftig nicht länger als zwölf Wochen. (Symbolbild)  © dpa/ Jens Kalaene

Dass Leipzig der Wohnraum fehlt, ist ein bekanntes Problem.

Wenn dann noch Wohnungen, die eigentlich dauerhaft vermietet werden könnten, stattdessen lediglich als Ferienunterkünfte angeboten werden, heizt dies die angespannte Wohnsituation nur noch weiter an.

Hohe Leerstandsquoten sind dabei nur eine Auswirkung. Eine weitere sind die steigenden Miet- und Kaufpreise.

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Doch die dauerhafte Zweckentfremdung wird bald Geschichte sein.

"Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den in Leipzig vielerorts knappen Wohnraum zu erhalten", erklärt Baubürgermeister Thomas Dienberg. Diesem Ziel folgt nun auch die rechtliche Grundlage in Form einer Satzung.

"Die Satzung verhindert einerseits, dass immer mehr dauerhafte Ferienwohnungen entstehen, und andererseits, dass Wohnraum alleine zum Zweck der Spekulation unvermietet bleibt", so Dienberg weiter.

Zunächst soll diese Regelung fünf Jahre gelten, bevor eine erneute Neueinstufung des Leipziger Wohnungsmarktes stattfindet.

Wer seine Wohnung für mehrere Monate beispielsweise an Studenten untervermieten will, kann dies jedoch weiter tun. Ebenfalls wenig betroffen seien speziell für diese Art der Nutzung eingestufte Ferienwohnungen.

Titelfoto: dpa/ Jens Kalaene

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