Zum Schutz unserer Igel: Leipzig verhängt Nachtfahrverbot für Mähroboter

Leipzig - Gartenbesitzer aufgepasst! Der Mähroboter darf in Leipzig ab sofort nur noch tagsüber rollen. Die Messestadt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die den nächtlichen Betrieb untersagt - zum Schutz unserer Igel. Allein im vergangenen Jahr sollen die autonomen Rasenmäher bis zu 40 Tiere getötet haben.

Mähroboter wie dieser dürfen in Leipzig ab sofort nur noch tagsüber betrieben werden. Die Stadt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Mähroboter wie dieser dürfen in Leipzig ab sofort nur noch tagsüber betrieben werden. Die Stadt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.  © Sebastian Gollnow/dpa

Die Stadt veröffentlichte die Verfügung bereits vergangene Woche in ihrem Amtsblatt. Darin heißt es, dass der Betrieb der Rasenroboter ab einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis einer halben Stunde nach Sonnenaufgang verboten sei. Die entsprechenden Zeiten können im Internet abgerufen werden.

Von der Verordnung ausgenommen ist der Betrieb von Mährobotern in geschlossenen Räumen sowie auf Gründächern, sprich Rasenflächen auf Dächern.

Weil sie ihre Arbeit sehr leise verrichten, würden Mähroboter häufig in der Nacht eingesetzt. Das Problem: zu dieser Zeit ist auch der Igel unterwegs und befindet sich auf Nahrungssuche.

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Während andere Tiere beim Kontakt mit einem Rasenroboter flüchten, tun unsere kleinen Stachelfreunde das nicht. Sie rollen sich ein und versuchen, sich auf diese Weise zu schützen. Dabei werden sie von den Maschinen überrollt und von den scharfen Messern und rotierenden Klingen verstümmelt oder gar getötet.

Allein in Leipzig seien laut Tierschutzbeirat im vergangenen Jahr circa 400 Igel durch Gartenmaschinen wie Mähroboter und Motorsensen verletzt worden. "Zusätzlich waren nach Auskunft des städtischen Tierschutzbeirates 35 bis 40 durch Mähroboter getötete Igel zu verzeichnen", heißt es. Die Dunkelziffer sei noch höher.

Bis zu 50.000 Euro Strafe bei Verstoß

Mit der Regelung sollen unsere Igel vor den Maschinen geschützt werden.
Mit der Regelung sollen unsere Igel vor den Maschinen geschützt werden.  © yannikap/123RF

Verstöße gegen die Verfügung stellen laut Stadtverwaltung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Wird die Tat vorsätzlich begangen oder erwischt der Mähroboter eine streng geschützte Art, würden Verstöße als Straftat verfolgt. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre.

Andreas Geisler, Vorsitzender des Tierschutzbeirates, betonte gegenüber "Bild" jedoch, dass es vor allem darum gehe, Leipzigs Bürger auf die Thematik aufmerksam zu machen. "Es geht darum, die Menschen zu sensibilisieren und den Nachbar notfalls darauf hinzuweisen."

Ausnahmen von der Regelung können ebenfalls beantragt werden. Anstragsteller müssen dann jedoch nachweisen, "dass im konkreten Einzelfall keine Gefahr für Leib und Leben von Igeln und anderen kleinen Wirbeltieren durch den Einsatz eines Mähroboters entsteht."

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Auch eine Igelerkennung, wie sie einige Mähroboter inzwischen besitzen, könnten als Nachweis dienen, hieß es.

Titelfoto: Montage: yannikap/123RF + Sebastian Gollnow/dpa

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