Zu hohes Verwarngeld! Ordnungsamt gesteht sich Fehler ein - so kriegt ihr Euer Geld zurück
Leipzig - Wem in den vergangenen Wochen auf der Karlbrücke in Leipzig ein Bußgeld verhängt wurde, steht unter Umständen eine Rückzahlung zu.

Knapp 9 Millionen Euro fließen in den im April begonnenen Umbau der Karlbrücke in der Industriestraße zwischen den Stadtteilen Schleußig und Plagwitz.
Um sicherzugehen, dass Radfahrer nicht auf den dortigen Gehwegen unterwegs sind, führt das Ordnungsamt regelmäßige Kontrollen in dem Bereich durch und verhängt Verwarnungsgelder.
Bisher lag die Höhe dieser Strafe bei 55 Euro. Genau hier liegt nun aber das Problem: Aufgrund einer im Juni eingerichteten neuen Beschilderung und der damit einhergehenden spezielleren Regelung ist nämlich lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro anzusetzen.
Der stellvertretende Ordnungsamtsleiter Tino Michalak äußerte sich am Montag zu dem Sachverhalt: "Dass wir nicht korrekt auf die geänderte Beschilderung reagiert und dadurch das Verwarnungsgeld falsch bemessen haben, tut uns in unserer Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung in Leipzig besonders leid."
Ordnungsamt gesteht sich Fehler ein
Das Ordnungsamt plant nun konkrete Maßnahmen, um die "Auswirkungen des Fehlers" einzugrenzen. Hier findet Ihr die Punkte:
- Von der Zentralen Bußgeldbehörde noch nicht bearbeitete Anzeigen werden von Amts wegen korrigiert. Die darauf fußenden Verwarnungsgeldangebote werden somit in korrekter Form den Betroffenen unterbreitet.
- Sämtliche Verfahren, die noch nicht abgeschlossen sind, werden manuell überprüft, korrigiert und die Betroffenen erhalten ein neues Verwarnungsgeldangebot.
- Bußgeldbescheide, bei denen zulässige Einsprüche vorliegen, werden zurückgenommen und gegebenenfalls werden korrigierte Bußgeldbescheide erlassen.
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