Notfall am Neujahrstag? Diese Ärzte und Apotheken sind in Leipzig geöffnet
Leipzig - Kaum zu glauben, aber wir haben tatsächlich schon 2025! Natürlich kann auch am Neujahrstag mal der eine oder andere Unfall passieren. Damit Ihr gut ins neue Jahr starten könnt, haben wir für Euch alle Ärzte, Bereitschaftspraxen und Apotheken zusammengetragen, die am 1. Januar Notdienste übernehmen.
Diese Arztpraxen und Notfallzentren sind am Neujahrstag im Dienst
Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) sind folgende Praxen in Bereitschaft:
Bereitschaftspraxis am Universitätsklinikum Leipzig. Dort sind verfügbar:
- Der allgemeinmedizinische Behandlungsbereich (Liebigstraße 22, Haus 7.1, geöffnet von 9 bis 22 Uhr)
- Der augenärztliche Behandlungsbereich (Liebigstraße 12, Haus 1, geöffnet von 9 bis 22 Uhr)
- Der HNO-ärztliche Behandlungsbereich (Liebigstraße 12, Haus 1, geöffnet von 9 bis 22 Uhr)
Bereitschaftspraxis am Kindernotfallzentrum Dr. Claudia Fiegert (Riebeckstraße 65, geöffnet von 8 bis 13 Uhr)
Der Allgemeinmedizinische und kinderärztliche Behandlungsbereich der Bereitschaftspraxis am Klinikum St. Georg (Delitzscher Straße 141, Haus 12, geöffnet von 9 bis 19 Uhr)
Bereitschaftspraxis am Diakonissenkrankenhaus (Georg-Schwarz-Straße 49, geöffnet von 9 bis 19 Uhr)
Allgemein-Chirurgische Bereitschaftspraxis im Thonbergklinik-Notfallzentrum (Riebeckstraße 65, geöffnet von 8 bis 22 Uhr, Tel. 0341963670)
Diese Apotheken übernehmen am 1. Januar den Notdienst
Laut Apothekennotdienst Leipzig sind folgende Apotheken am Neujahrstag geöffnet:
- Herz-Apotheke im Eutritzscher Zentrum (Wahren, Georg-Schumann-Straße 290, Tel. 0341/9118180)
- Schlehen-Apotheke OHG (Paunsdorf, Schlehenweg 28a, Tel. 0341/259410)
- LIPSIA Apotheke (Südvorstadt, Kochstraße 60, Tel. 0341/3913245)
- Brücken-Apotheke (Großzschocher, Dieskaustraße 220, Tel. 0341/4795556)
Weitere Informationen findet Ihr außerdem auf aponet.de, dem offiziellen Gesundheitsportal der deutschen Apotheker/innen.
Die Leipziger Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Notdienstzeit der Apotheken jeweils um 8 Uhr beginnt und um 7.59 Uhr am Folgetag endet. Ab 8 Uhr des Folgetages wechselt die Zuständigkeit für den Notdienst.
Wenn Ihr Leistungen einer Apotheke zu Notdienstzeiten in Anspruch nehmt, fallen Gebühren an. Diese Notdienstgebühr ist gesetzlich auf einmalig 2,50 Euro festgelegt.
TAG24 wünscht Euch einen guten Rutsch ins neue Jahr! Bleibt gesund!
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