Weil Flutwelle droht: Ab sofort Boots- und Badeverbot für Markkleeberger und Störmthaler See
Markkleeberg - Riesen-Rückschlag für den Wassertourismus im Leipziger Neuseenland: Für den Markkleeberger und den Störmthaler See gilt ab sofort ein Wassersport- und Badeverbot. Schuld sind Risse und Böschungsschäden an der Kanuparkschleuse. Die Behörden fürchten eine tödliche Flutwelle.
Was für eine Hiobsbotschaft kurz vor Beginn der Wassersportsaison: Im Rahmen des regulären Monitorings seien am Böschungssystem des zwischen beiden Seen gelegenen Kanals Schäden und Rissbildungen festgestellt worden, teilte der Bergbausanierer LMBV mit.
Vor Ort sind die Schäden nicht zu übersehen. Kurz vor der Kanuparkschleuse ist an beiden Ufern die Böschung regelrecht zusammengerutscht.
Ein geotechnisches Gutachten zeige Defizite bei der dauerhaften Standsicherheit der Seitenböschungen und des Schleusenbauwerkes auf, erklärte LMBV-Sprecher Dr. Uwe Steinhuber.
Damit die vor knapp zehn Jahren auf Kippengelände errichtete Schleuse nicht völlig zusammenrutscht, müssten bauliche Sofortmaßnahmen veranlasst werden.
So deutlich sind die Schäden zu sehen
Durchbruch der Schleuse könnte zu massiven Schäden führen
Für Naherholung und Wassertourismus hat das gravierende Folgen: Bereits am heutigen Donnerstag verhängte der Landkreis Leipzig für beide Seen ein Nutzungsverbot, das Bootsverkehr, Baden, Tauchen, Angeln und sämtlichen Wassersport untersagt.
Begründet wird es mit der Abwendung einer "Gefahr für Leib und Leben".
Ein eilig ins Leben gerufener Krisenstab aus Vertretern der LMBV und aller beteiligten Behörden berät am Freitag das weitere Vorgehen. Das Nutzungsverbot gilt vorerst bis zum 31. Mai.
Hintergrund: Der Störmthaler See liegt um 4,20 Meter höher als der Markkleeberger, was zu einem enormen Druck auf das Schleusenbauwerk führt. Ein Durchbruch würde zu einer Flutwelle führen, die am Markkleeberger See massiven Schaden anrichten könnte.
Auch die Stadt Markkleeberg und südliche Stadtteile Leipzigs könnten laut Gefahrenprognose überschwemmt werden.
In der Verbotsverfügung heißt es dazu: "Insgesamt ist davon auszugehen, dass bei einem Verlust der Absperrfunktion des Schleusenbauwerkes Gefahr für Leib und Leben tausender Bürger entstehen würde. Zudem wäre das materielle Schadenspotential mit mehreren Millionen Euro zu beziffern."
Titelfoto: Montage: Alexander Bischoff