Barockschloss versus Eigenheim: Baustopp für 50 Häuser nahe des Störmthaler Sees!
Von Anke Brod
Großpösna - Vorläufiger Baustopp für rund 50 Einfamilienhäuser im Ortskern von Störmthal (Landkreis Leipzig)! Der Eigentümer eines Barockschlosses im Plangebiet hatte am 23. Dezember 2023 beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einen entsprechenden Eilantrag eingereicht. Dem gaben die Juristen nach, vorerst stehen die Bagger hinter seinem Anwesen still.
Schlossherr Manfred Kolbe (70) fühlt sich durch das bereits begonnene Neubaugebiet zwischen Rosengang und Dorfstraße nur wenige Meter hinter seiner denkmalgeschützten Liegenschaft aus dem Jahre 1693 beeinträchtigt. An der historischen Schlossallee sollen zudem einige Ferienhäuser entstehen.
"Ich habe nichts gegen Bebauungen", äußerte er im Schlossfoyer gegenüber TAG24. Allerdings sei in diesem Fall der Ärger mit den Nachbarn vorprogrammiert.
Kolbe betreibt im Sommer an seinem Schloss unter anderem nämlich Außengastronomie und lädt regelmäßig zu Kulturveranstaltungen ein. So verwandelt sich sein Innenhof nicht selten in eine große und - geräuschvolle - Theaterbühne.
Auch Flohmärkte finden auf seinem acht Hektar großen Grund statt. Kurzum: Es kommt dort viel Publikum zusammen!
Laut Oberverwaltungsgericht leidet der "angegriffene Bebauungsplan an einem offensichtlichen Ausfertigungsmangel". Überdies sei es im öffentlichen Interesse wegen der im Plangebiet vorhandenen Denkmäler nicht hinnehmbar, dass bei Fortsetzung der Bauarbeiten "kaum rückgängig zu machende Tatsachen" geschaffen würden.
Wird Bebauungsplan bald gekippt?
Der Senat spricht von einem "voraussichtlich für unwirksam zu erklärenden Bebauungsplan". Die mündliche Verhandlung in der Hauptangelegenheit ist für den 29. Februar anberaumt.
Das sächsische Oberverwaltungsgericht stützt sich bei alledem auf die Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege: Dem Ritterschloss komme in seiner Gesamtheit eine besondere bau- und ortsgeschichtliche Bedeutung zu. Das umfasse auch den Gutspark als Gartendenkmal. Das "Einzeldenkmal Schloss" mit seinen zwei angebauten Seitenflügeln habe als barocke Anlage zudem eine "erhebliche künstlerische Bedeutung".
Der Antragsteller erwarb das eindrucksvolle Schloss im Jahr 2007 in ruinösem Zustand und saniert es seit 2010 mit hohem Aufwand und auch über Fördermittel.
Auf TAG24-Anfrage äußerte sich der Bürgermeister von Großpösna, Daniel Strobel (46, parteilos), ebenfalls zur Sache: Die Gemeinde hat ohnehin schon ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von etwaigen Fehlern eingeleitet.
Der Gemeindechef gibt sich optimistisch: "Wir gehen davon aus, dass im Zuge der mündlichen Verhandlung beim Oberverwaltungsgericht am 29. Februar eine endgültige Klärung erfolgt."
Strobel hofft seinerseits, dass dann das bereits laufende, ergänzende Verfahren zur Behebung der Fehler zügig abgeschlossen werden könne - damit es zu keiner größeren Verzögerung der Entwicklung des Gebietes komme.
Titelfoto: Montage: Anke Brod