Ampel übersprüht! Fiese Sprayer schicken Autofahrer in Blitzerfalle

Leipzig - Was für eine fiese Nummer! Unbekannte haben an einer viel befahrenen Kreuzung in Leipzig eine Ampelanlage manipuliert und so offenbar Dutzende Fahrzeugführer in die "Blitzerfalle" geschickt.

Das rote Register der Rechtsabbieger-Ampel war mit Farbe unkenntlich gemacht. Mehrere Autofahrer, die bei "verstecktem" Rot abbogen, wurden von diesem "Starenkasten" (Kreis rechts) geblitzt.
Das rote Register der Rechtsabbieger-Ampel war mit Farbe unkenntlich gemacht. Mehrere Autofahrer, die bei "verstecktem" Rot abbogen, wurden von diesem "Starenkasten" (Kreis rechts) geblitzt.  © Ralf Seegers

Die Torgauer Straße ist eine Hauptverkehrsachse, auf der täglich Zigtausende Fahrzeuge aus Nordsachsen und von der A 14 in Richtung Stadtzentrum fahren. Die Kreuzung zur Permoserstraße ist ob ihrer Starenkästen und der teils unübersichtlichen Verkehrsführung berüchtigt.

Genau hier legten Unbekannte in der Nacht Hand an und übersprühten das rote Signalglas der Rechtsabbiegerampel mit dunkler Farbe, sodass das rote Haltelicht nicht mehr zu sehen war.

Die Folge: Da die Ampel bei Rotlicht komplett dunkel war, auf der Geradeausspur jedoch das grüne Signallicht freie Fahrt anzeigte, glaubten zahlreiche Autofahrer, dass die Geradeaus-Ampel auch für Rechtsabbieger gilt - und tappten in die Blitzerfalle.

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"Einer der so geblitzten Autofahrer alarmierte gegen 4.50 Uhr die Polizei", berichtete Polizeisprecherin Berit Wünscher.

Experte: Bußgeld und Fahrverbote eher unwahrscheinlich

Die Schrecksekunde nach dem Blitz. Bei Rotlichtverstößen droht oft ein Fahrverbot. Im Fall der manipulierten Ampel in Leipzig dürfte die Rechtslage aber anders sein. (Symbolbild)
Die Schrecksekunde nach dem Blitz. Bei Rotlichtverstößen droht oft ein Fahrverbot. Im Fall der manipulierten Ampel in Leipzig dürfte die Rechtslage aber anders sein. (Symbolbild)  © Imago

Eine Streife habe daraufhin die Manipulation festgestellt und die Kreuzung bis zur Beseitigung des "Farbdeckels" durch Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gesichert.

Wie viele Fahrzeugführer in die Rotfalle tappten, konnten die Behörden am Mittwoch noch nicht sagen.

Dass ihnen Strafe, gar Fahrverbote drohen, ist indes unwahrscheinlich, glaubt der renommierte Leipziger Verkehrsrechtsanwalt Jan Vorwerg.

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"Wenn das Ampelregister mit dem Rotlicht durch Farbe verdeckt war, dann dürfte ein Rotlichtverstoß nicht in Betracht kommen, weil man die Ampelschaltung für Rechtsabbieger ja nicht erkennen konnte und annehmen musste, dass die grün geschaltete Ampel für den Geradeausverkehr auch für Rechtsabbieger gilt."

Titelfoto: Montage: Ralf Seegers; imago

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