Unglaublich! Demo nicht aufgelöst, weil Ordnungsamts-Mitarbeiter flüchteten
Leipzig - Nach der Randale-Demo am Donnerstagabend in Leipzig ist eine böse Einsatzpanne der Sicherheitsbehörden öffentlich geworden. Die Veranstaltung wurde offenbar nur deshalb nicht aufgelöst, weil Chaoten die ungesicherten Ordnungsamts-Mitarbeiter in die Flucht schlugen.
Eine Demonstration, die nicht angemeldet war, auf der sich laut Angaben der Polizei kein Versammlungsleiter fand und aus der heraus Gewalttaten verübt wurden - sie durfte ohne Auflagen durch den Leipziger Osten ziehen.
Was anderenorts zur sofortigen Auflösung durch Versammlungsbehörde und Polizei geführt hätte, wurde in der Messestadt offenbar geduldet.
TAG24 hakte im Rathaus nach und bekam vom Ordnungsamt eine Erklärung präsentiert, die kein gutes Bild auf Polizei und Versammlungsbehörde wirft.
Weshalb wurde die nicht angemeldete Versammlung nicht aufgelöst?
Ordnungsamt: "Eine auf die Nichtanzeige gestützte Auflösungsverfügung würde das Unterlassen der Anmeldung sanktionieren. Die Auflösung von Versammlungen dient jedoch der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht aber als Sanktionierungsinstrument zur Disziplinierung des Veranstalters und zur Durchsetzung der Anzeigepflicht."
Demo in Leipzig: Einsatz mit Problemen
Weshalb erfolgte auch dann keine Auflösung, als es zu Gewalttaten kam?
Ordnungsamt: "Grundsätzlich gilt, dass die Unfriedlichkeiten einzelner Teilnehmer nicht zur Unfriedlichkeit der Versammlung an sich führen. Vorliegend war es so, dass sich der Aufzug, begleitet durch die Kollegen der Stadt Leipzig, ausgehend vom Rabet über die Eisenbahnstraße zur Elisabethstraße und von hier in die Ludwigstraße bewegte. Hier kam es zu einem massiven Bewurf auf herangeführte Polizeifahrzeuge."
Und weiter: "Da zeitgleich die Kollegen der Stadt Leipzig mit Glasflaschen beworfen wurden, wurde der Einsatzort in der Folge mangels entsprechender Schutzmontur zum Selbstschutz verlassen. In der Folge riss der Kontakt zur Polizei zunächst ab, ohne deren Technik eine Auflösung nicht möglich gewesen wäre und die gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 3 SächsVersG ebenfalls für die Auflösung von Versammlungen und Aufzügen sachlich zuständig ist. Nach Kenntnis der Versammlungsbehörde zerstreute sich der Aufzug später."
Soll heißen: Mit ihren Flaschenwürfen schlugen die Chaoten die Ordnungsamtsmitarbeiter in die Flucht. Polizei war offenbar nicht zu ihrem Schutz abgestellt. Auch scheinen Leipzigs Ordnungsamtsmitarbeiter nicht über Mobiltelefone zu verfügen, mit denen man die Einsatzleitung der Polizei hätte um Amtshilfe bitten können.
Fazit: In Leipzig flüchtet der Staat vor Randalierern und nimmt deren Gewalt stillschweigend in Kauf...
Titelfoto: privat