"Unsittliches Verhalten": In diesem Fall feuert der Kleingarten-Sheriff seine Laubenpieper
Leipzig - Der Leipziger Kleingarten-Sheriff Michael Baumann (61) hat sein Revier in Leipzig-Südost rigoros im Visier und lässt seinen Laubenpiepern kein Vergehen durchgehen. In den härtesten Fällen kommt es dann auch mal zur Kündigung eines Pachtvertrags - wann, das erklärt er in seinem neuen Video auf Instagram.
Wie der Schrebergarten-Chef den unwissenden Zuschauern erläuterte, gibt es drei Arten von Kündigung im Kleingartenwesen.
"Wenn der Pächter sagt: 'Ich kann diesen Mist nicht mehr!', kann er bis zum dritten Werktag im August ordentlich kündigen. Denn zum 30. November ist das Gartenjahr zu Ende. Warum, das weiß der Geier", führte Baumann auf. Wichtig dabei ist, dass es einen nachfolgenden Pächter gibt.
Fristgemäß kann zudem der Sheriff den Laubenbesitzern kündigen. "Wenn der Pächter Abmahnungen hat oder im Zahlungsverzug ist. Nu guggste aber blöd aus dor Wäsche (Rechtschreibung übernommen)", beschreibt der Kleingarten-Chef diese Art der Kündigung.
Eine fristlose Kündigung hingegen ist nur in den seltensten Fällen möglich.
"Nur wenn es gravierende kriminelle Aktivitäten oder unsittliches Verhalten gibt, wäre eine fristlose Kündigung möglich", so Michael Baumann.
Schrebergarten-Sheriff klärt Instagram-User über Kleingartenrecht auf
Vor allem über den letzten Punkt würden seine Fans auf Instagram gerne mehr wissen. "Gerne mal eine Folge über Unsittliches", forderte beispielsweise ein User.
Seit fast 20 Jahren ist Baumann Vereinsmitglied des "Gartenfreunde Südost e. V.", acht Jahre davon als Erster Vorsitzender.
Bei seinen Kontrollen und Disputen mit den Laubenpiepern wird er immer wieder von Kamera-Teams der Kabel-Eins-Sendung "Die Schrebergärtner: Säen, Mähen und Trophäen" begleitet.
Auf seinem Instagram-Kanal hat er es sich mittlerweile zum Auftrag gemacht, seine Fans über das Kleingartenwesen aufzuklären.
Titelfoto: Bildmontage: Instagram/kleingartensheriff