Revision verworfen! Hells Angels müssen "lebenslänglich" hinter Gitter
Leipzig - Die 2019 wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Hells Angels bekommen keinen neuen Prozess. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf jetzt die Revision der Rocker. Nun droht weiteren Höllenengeln das gleiche Schicksal.
Mehr als vier Jahre nach der tödlichen Schießerei zwischen Hells Angels und United Tribuns (UT) auf der Leipziger Eisenbahnstraße, bei der UT-Anwärter Veysel A. (27) ums Leben kam, hat der BGH das erste Kapitel der juristischen Aufarbeitung abgeschlossen.
Im Urteil des Leipziger Landgerichts vom 4. Juni 2019 hätten sich weder Rechtsfehler noch Hinweise auf ein unfaires Verfahren gefunden, urteilte der 5. Strafsenat unter Vorsitz von Gabi Cirener und verwarf die Revision der vier Rocker.
Für Todesschütze Stefan S. (34) und seine Rockerbrüder Marcus M. (38), Ferenc B. (43) und Frank M. (48) bedeutet dies, dass sie ihr "lebenslänglich" absitzen müssen und frühestens 2031 mit einer Haftaussetzung auf Bewährung rechnen können.
Schießerei auf der Eisenbahnstraße: Zwölf weiteren Hells Angels droht Mord-Anklage
Auch für weitere zwölf Hells Angels, die den Ermittlungen zufolge bei der Schießerei anwesend, aber nicht aktiv handelnd waren, hat der Senats-Beschluss Folgen.
Denn die Bundesrichter billigten mithin auch die Begründung des Leipziger Schwurgerichts, wonach alle anwesenden Hells Angels in den "gemeinsamen Mordplan" eingeweiht gewesen sein sollen.
In der logischen Konsequenz bedeutet dies, dass auch diese Rocker mit einer Mord-Anklage rechnen müssen.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte TAG24 am Dienstag, dass gegen zwölf Beschuldigte wegen gemeinschaftlichen Mordes ermittelt werde. Bis Dienstag waren die Anklagen jedoch noch nicht fertig. Alle Verdächtigen befinden sich weiterhin auf freiem Fuß.
Titelfoto: Sebastian Willnow / dpa-Zentralbild / dpa