Zweifacher versuchter Mord am "Tag X"? Anklage gegen 25-Jährigen sorgt für Aufschrei
Leipzig - Mehr als ein Jahr nach den dramatischen Geschehnissen rund um den "Tag X" muss sich ein 25-jähriger Leipziger wegen zweifachen versuchten Mordes verantworten. Eine Soligruppe steht ihm zur Seite.
Wie die Staatsanwaltschaft am Montag bekannt gab, wird dem 25-Jährigen versuchter Mord in zwei Fällen in Tateinheit mit dem Führen von verbotenen Gegenständen und dem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen.
Und damit nicht genug: Zudem wird ihm Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung in 18 Fällen, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel zur Last gelegt.
Demnach soll der "vermummte und dunkel gekleidete" Angeklagte am 3. Juni 2023 im Bereich des Alexis-Schumann-Platzes zwei Brandsätze, zwei Steine sowie einen "pyrotechnischen Gegenstand" auf Polizisten geworfen haben. Damit habe er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft potenzielle tödliche Verletzungen der Beamten billigend in Kauf genommen.
Tatsächlich verletzt wurde bei der spezifischen Attacke des 25-Jährigen niemand. Im Rahmen der allgemeinen "Tag X"-Ausschreitungen zogen sich jedoch 18 Beamte Verletzungen zu - welche "aufgrund des dem Angeschuldigten zur Last gelegten gemeinschaftlichen Handelns" ihm aber nun zugerechnet werden.
Soligruppe protestiert gegen Anklage
Als Protest gegen diese Anklageerhebung und die seit Januar andauernde Untersuchungshaft des 25-Jährigen - der sich selbst gestellt hatte - hat sich in Leipzig die Soligruppe #FreeBenni gegründet.
"Bennis" Unterstützer kritisieren nun in einer Pressemitteilung die "Fantasie und Unverfrorenheit" der Staatsanwaltschaft: "Wir verurteilen die Überzogenheit der Anklage."
Der "hanebüchenen Vorwurf" des versuchten Mordes würde nicht nur den Angeklagten selbst, sondern den "Tag X"-Protest an sich sowie die gesamte linke Szene in Deutschland verunglimpfen.
Die Gruppe befürchtet, dass an "Benni" in dem Prozess ein Exempel statuiert werden soll. Auch dessen verschärfte Haftbedingungen, wie die Überwachung des Briefverkehrs, werden als "weitere Eskalationsstufe der staatlichen Repression" interpretiert.
Über die Terminierung des Hauptverfahrens sowie die Zulassung der Anklage hat nun das Landgericht Leipzig zu entscheiden.
Der "Tag X" hatte am 3. Juni durch das kurzfristige Verbot der "'Die Versammlungsfreiheit gilt auch in Leipzig!'"-Demo seinen Lauf genommen. Am Alexis-Schumann-Platzes war es daraufhin zu gewalttätigen Ausschreitungen gegenüber der Einsatzkräfte gekommen, was einen stundenlangen Polizeikessel nach sich gezogen hatte.
Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa