20.400 Euro Strafe! Leipziger Oberstaatsanwältin wegen Falschaussage verurteilt
Leipzig - Ist dies das endgültige berufliche Aus von Sachsens erfolgreichster Mafia-Jägerin? Das Landgericht Leipzig verurteilte die seit fast zwei Jahren vom Dienst suspendierte Leipziger Oberstaatsanwältin Elke Müssig (54) am Dienstag wegen uneidlicher Falschaussage zu 20.400 Euro Geldstrafe. Vom Vorwurf der Rechtsbeugung wurde sie allerdings freigesprochen.
Raunen im Gerichtssaal: 120 Tagessätze zu 170 Euro – so lautete das Urteil der 6. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Anja Wald. Ab einer Strafe von über 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
Dieses Urteil kam überraschend. Denn zuvor war selbst die federführende Chemnitzer Staatsanwaltschaft nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände von den schweren Vorwürfen gegen die Leipziger Kollegin abgerückt. Oberstaatsanwalt Eberhard Dietrich, der die Anklage vertrat, plädierte auf Freispruch in allen Punkten.
Und darum ging’s: Mafia-Jägerin Müssig, die bis zu ihrer Suspendierung Dutzende Drogenbosse hinter Gitter gebracht hatte, war nach der Anzeige eines ehemals mit ihr befreundeten Richters Rechtsbeugung und uneidliche Falschaussage vorgeworfen worden.
Rechtsbeugung, weil sie angeblich willkürlich das Verfahren gegen einen Kronzeugen eingestellt haben soll, obwohl dieser mit zwei Kilo Crystal gehandelt haben sollte. Falschaussage, weil sie in einem Prozess als Zeugin mutmaßlich wahrheitswidrig ausgesagt haben soll, bei der Vernehmung des Kronzeugen nicht anwesend gewesen zu sein.
Leipziger Oberstaatsanwältin verurteilt: Müssig wird in Revision gehen
Müssig hatte die Vorwürfe stets bestritten und in allen Punkten ihre Unschuld beteuert. Die Juristin sah sich selbst als Opfer – einer Justizintrige (TAG24 berichtete).
Am Ende des rund fünfmonatigen Prozesses konnte sie zumindest die Staatsanwaltschaft von ihrer Unschuld überzeugen. Es sei kein elementarer Rechtsverstoß erkennbar, erklärte Oberstaatsanwalt Dietrich in seinem Plädoyer. Müssigs Ausführungen, wonach sie das Verfahren gegen den Kronzeugen an die Staatsanwaltschaft Gera abgegeben habe, könnten nicht widerlegt werden.
Auch die Falschaussage vermochte der Anklagevertreter letztlich nicht zu erkennen, da Müssig zwar an einem Vorgespräch, nicht aber an der eigentlichen Vernehmung des Kronzeugen teilgenommen hatte (Tag24 berichtete).
Das Gericht hingegen hielt nur die Rechtsbeugung für nicht nachweisbar - und sprach Müssig von diesem Vorwurf frei. Im Fall der Falschaussage sah die Kammer aber die Strafbarkeit verwirklicht, da Müssig das Vorgespräch im Zeugenstand hätte angeben müssen.
Pikant: Ein beisitzender Richter der 6. Strafkammer, die Müssig nun verurteilte, ist gleichsam Beisitzer in der Kammer jenes Vorsitzenden Richters, der die Oberstaatsanwältin angezeigt hatte.
Wie Müssigs Verteidiger Curt-Matthias Engel Tag24 erklärte, will seine Mandantin das Urteil nicht akzeptieren und in Revision gehen.