Viermal lebenslang! Hells Angels wegen Mordes verurteilt

Leipzig - Hammerurteil im Leipziger Rocker-Prozess: Fast drei Jahre nach der tödlichen Schießerei auf der Eisenbahnstraße sind alle vier angeklagten Hells Angels zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.

Sahen bei den Hells Angels einen gemeinsamen Tötungsvorsatz: die Richter der Leipziger Schwurgerichtskammer.
Sahen bei den Hells Angels einen gemeinsamen Tötungsvorsatz: die Richter der Leipziger Schwurgerichtskammer.

Gemeinschaftlicher Mord, zwei Fälle des gemeinschaftlichen Mordversuchs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - so lautete am Mittag der Richterspruch. Viermal lebenslang! Mit versteinerten Mienen nahmen die vier Rocker das Urteil entgegen, bei ihren Anwälten dominierte fassungsloses Kopfschütteln.

Den Auflauf der Hells Angels am 25. Juni 2016 auf der Eisenbahnstraße wertete das Schwurgericht als bewusste Provokation, da dies der Kiez der United Tribuns (UT) gewesen sei. Nach Auffassung der Kammer sei es der gemeinsame Tatplan gewesen, die verfeindeten UT-Rocker zu einer Handlung zu zwingen, um dann selbst Gewalt ausüben zu können. Tödliche Gewalt, wie die Richter in ihrem Urteil den "Tötungsvorsatz" betonten.

Und warum das alles? Es sei um die "Verletzung des Ansehens und der Ehre" gegangen, führte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf aus. Hintergrund: Nur Stunden vor der Schießerei war der spätere Todesschütze Stefan S. (33) vom Vize-Präsidenten der Tribuns, Soreen O. (34), auf der Eisenbahnstraße angegriffen worden. Dabei habe der Iraner allen Hells Angels ein Verbot ausgesprochen, in Kutten oder anderweitiger Club-Kleidung den Eisenbahnstraßen-Kiez zu betreten.

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Am Nachmittag kreuzten dann laut gerichtlicher Feststellung 15 Höllenengel mit insgesamt fünf Messern und zwei scharfen Pistolen auf der Eisenbahnstraße auf - nur etwa 100 Meter vom Clubhaus der United Tribuns entfernt.

Zwar sahen es auch die Richter so, dass die Tribuns anschließend auf die Hells Angels zukamen und diese angriffen, doch wertete das Gericht dies als Kalkül der Höllenengel. Eine Notwehrsituation habe für sie jedenfalls nicht bestanden, so Jagenlauf.

Die Anwälte von Marcus M. (36), Ferenc B. (42), Frank M. (48) und Stefan S. kündigten sofort nach dem Ende des insgesamt 90 Verhandlungstage andauernden Prozesses an, Revision einlegen zu wollen.

Der Todesschütze: Stefan S. (33) war zuvor auf der Eisenbahnstraße von einem Tribuns-Rocker angegriffen worden.
Der Todesschütze: Stefan S. (33) war zuvor auf der Eisenbahnstraße von einem Tribuns-Rocker angegriffen worden.  © Ralf Seegers
Nach der Urteilsverkündung herrschte Fassungslosigkeit bei den Angeklagten und ihren Verteidigern
Nach der Urteilsverkündung herrschte Fassungslosigkeit bei den Angeklagten und ihren Verteidigern  © Ralf Seegers
Marcus M. (36) soll nach gerichtlicher Feststellung als Präsident der Leipziger Hells Angels den Tatplan verantwortet haben.
Marcus M. (36) soll nach gerichtlicher Feststellung als Präsident der Leipziger Hells Angels den Tatplan verantwortet haben.  © Ralf Seegers

Titelfoto: Ralf Seegers

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