50 Jahre nach Mord an Czeslaw Kukuczka: Leipziger Stasi-Killer kommt vor Gericht

Berlin/Leipzig - Mord verjährt nicht! Rund fünf Jahrzehnte nach der Erschießung des polnischen Feuerwehrmannes Czeslaw Kukuczka (†38) im Grenzbahnhof Berlin-Friedrichstraße wird dem mutmaßlichen Stasi-Killer Manfred N. (79) der Prozess gemacht. Das Landgericht Berlin hat die Anklage gegen den Leipziger Rentner jetzt zugelassen.

Mutmaßlicher Auftrags-Killer: Manfred N. (79) gehörte 1974 als Stasi-Leutnant einer "Operativgruppe für Spezialaufträge" an.
Mutmaßlicher Auftrags-Killer: Manfred N. (79) gehörte 1974 als Stasi-Leutnant einer "Operativgruppe für Spezialaufträge" an.  © Ralf Seegers

Im Herbst hatte die Staatsanwaltschaft gegen Manfred N. Anklage wegen Mordes erhoben.

Die Ermittler werfen dem einstigen Stasi-Mann vor, am 29. März 1974 als Mitglied einer für "Spezialaufträge" gebildeten Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit Kukuczka im Grenztunnel Bahnhof Friedrichstraße von hinten erschossen zu haben.

Der Pole hatte zuvor in der Ost-Berliner Botschaft seines Landes seine Ausreise in den Westen erpressen wollen. Die Stasi inszenierte daraufhin zum Schein eine offizielle Grenzabfertigung, die der Flüchtling jedoch nicht überleben sollte.

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Das Landgericht folgte jetzt der Sichtweise der Staatsanwaltschaft, die das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sieht. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag bestätigte, hat die zuständige Kammer "die Anklage ohne Einschränkungen unter Eröffnung des Hauptverfahrens zur Hauptverhandlung zugelassen".

Ein Prozesstermin steht allerdings noch nicht fest.

Der Tatort: in diesem unterirdischen Grenztunnel im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße wurde Czeslaw Kukuczka (†38, kl. F.) hinterrücks erschossen.
Der Tatort: in diesem unterirdischen Grenztunnel im Bahnhof Berlin-Friedrichstraße wurde Czeslaw Kukuczka (†38, kl. F.) hinterrücks erschossen.  © Montage: dpa-ZB/Krisch + Archiv

Bereits im Oktober hatte TAG24 Manfred N. an dessen Gartenzaun mit der Anklage konfrontiert. Eine Stellungnahme lehnte der mutmaßliche Auftragskiller ab. Da die Berliner Justiz bei N. keine Fluchtgefahr sieht, bleibt der Rentner bis zum Prozess auf freiem Fuß.

Titelfoto: Montage: Ralf Seegers + Archiv

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