Leipzig - In Leipzig hat sich ein schier unvorstellbares Familiendrama ereignet. Ein 13-jähriges Mädchen hat während der Abwesenheit der Eltern in der familiären Wohnung seine Schwester (7) getötet.
Es war am Freitagabend, gegen 19.15 Uhr, als der Notruf einging. Ein Kind teilte der Polizei in nur schwer verständlichem Deutsch mit, dass etwas ganz Schlimmes passiert sei. Sofort rasten Polizisten und Rettungssanitäter zu dem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Kleinzschocher.
In der Erdgeschosswohnung fanden die Einsatzkräfte ein kleines Mädchen vor, das aus mehreren Stichverletzungen stark blutete.
Obwohl der Notarzt sofort mit der Reanimation begann, die Kleine gleich ins Krankenhaus gebracht wurde, schafften es die Mediziner nicht mehr, das Kind am Leben zu halten.
Eine Siebenjährige - getötet von der eigenen Schwester. Welches Drama sich zuvor in der Wohnung der aus Serbien stammenden Familie abgespielt hat, ist der Polizei noch unklar.
Offenbar kein Tötungswille hinter der Tat
Fest steht nach den ersten Ermittlungen: Die 13-Jährige, die von Polizisten vor Ort angetroffen wurde, hat mehrfach auf ihre kleine Schwester eingestochen.
"Die Eltern waren zur Tatzeit nicht in der Wohnung", sagte Polizei-Sprecherin Josephin Sader. In Begleitung eines Kriseninterventionsteams übermittelten Beamte Mutter und Vater die schreckliche Nachricht.
Die Tatwaffe fanden die Polizisten noch in der Wohnung. Auch konnten Kriminaltechniker zahlreiche Spuren sichern, die einen ersten Aufschluss auf das Tatgeschehen geben. Dass die ältere Schwester selbst Hilfe rief, spricht dafür, dass offenbar kein Tötungswille hinter der Wahnsinnstat steht. Ob ein Streit der Schwestern derart eskalierte oder eine fatale Mutprobe hinter dem tragischen Geschehen steckt, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Da die 13-Jährige noch nicht strafmündig ist (erst ab 14), wird sie sich für die Tötung ihrer kleinen Schwester nicht verantworten müssen. Nach der Tat wurde das Mädchen in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.
Nach Abschluss des Todesermittlungsverfahrens und einer forensisch-psychiatrischen Begutachtung werden die Behörden entscheiden, ob der Teenager dauerhaft in die geschlossene Psychiatrie muss, zu seinen Eltern zurückkehren kann oder in einem Heim aufgenommen wird.