Zu Laut? Tempo 30 auf dieser Kölner Verkehrsader kommt doch nicht!

Köln - Sie ist eine der Hauptverkehrsadern Kölns - die Luxemburger Straße. Und sie ist angeblich viel zu laut. Die Grünen im Kölner Stadtrat wollten deswegen durchsetzen, dass auf zwei Abschnitten künftig Tempo 30 gilt. Daraus wird jetzt erst mal doch nichts.

Die Tempo 30 Schilder dürfen auf der Luxemburger Straße in Köln vorerst nicht aufgestellt werden (Symbolbild)
Die Tempo 30 Schilder dürfen auf der Luxemburger Straße in Köln vorerst nicht aufgestellt werden (Symbolbild)  © Hendrik Schmidt/dpa

Wie die Grüne Fraktion der Stadt Köln mitteilte, wurde über das Vorhaben in der Ratssitzung diskutiert.

Vor allem die hohe Lärmbelastung hätte einige Anwohner bereits dazu veranlasst zu klagen.

Deswegen hatten die Kölner Grünen vorgeschlagen auf zwei Abschnitten der Straße Tempo 30, statt wie bisher Tempo 50 vorzuschreiben.

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Während der Stadtrat und insbesondere die Kölner Grünen umgehend handeln wollten, ist die Bezirksregierung Köln jedoch anderer Meinung. Die meint, dass erst ein Lärmgutachten erstellt werden muss, bevor ein solches Tempolimit kommen kann.

"Nun scheitert das Vorhaben an der Bezirksregierung und die Anwohnenden müssen weiter ihr Recht einklagen. Viel leichter wäre es, wenn endlich die Straßenverkehrsordnung so geändert würde, dass Kommunen freier über Tempo 30 entscheiden könnten", meint Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende im Kölner Rat.

Durch die Einführung des Tempolimits auf der Luxemburger Straße hätten auch die Ampelschaltungen sowie die Grünzeiten angepasst werden müssen. Kritiker meinen, dass dann ein Verkehrschaos programmiert gewesen wäre.

Streit nur bei Änderung der StVO lösbar

Das Verwaltungsgericht Köln hat inzwischen bestätigt, dass Tempo 30 auch als "akute Gefahrenabwehr" nicht übergangsweise kommen darf.

Abhilfe in der Sache kann eigentlich nur der Bund schaffen, in dem er den Kommunen mehr Freiheiten bei der Gestaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt. Das geht aber nur wenn das Straßenverkehrsgesetz geändert wird, was in dem Ausmaß aber noch nicht passiert ist.

Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa

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