Vorschläge zur Grundsteuerreform: So will NRW teureres Wohnen verhindern

Düsseldorf - Die nordrhein-westfälische Landesregierung treibt ihre Pläne für eine landeseigene Regelung der neuen Grundsteuer voran.

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (54, CDU) will mit der Grundsteuerreform größtmögliche Transparenz für die Kommunen schaffen.
NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (54, CDU) will mit der Grundsteuerreform größtmögliche Transparenz für die Kommunen schaffen.  © Henning Kaiser/dpa

Die Finanzverwaltung NRW veröffentlichte am Donnerstag für jede der 396 Kommunen im Land Musterwerte für die sogenannten Hebesätze, die am Ende die Höhe der Grundsteuer bestimmen. Als Berechnungsgrundlage für die Kommunen lieferte die Finanzverwaltung auch differenzierte Hebesätze für Wohn- und Geschäftsimmobilien mit.

Mit der vom Land angestrebten Differenzierung soll eine übermäßige Belastung von Eigentümern von Wohnimmobilien vermieden werden.

Nach Berechnungen des Landes würden die nun vorgeschlagenen Hebesätze die Grundsteuereinnahmen für die jeweilige Kommune stabil im Vergleich zum bisherigen Aufkommen halten.

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"Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz für unsere Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger", erklärt NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (54, CDU).

Neue NRW-Hebesätze sind nicht verbindlich für Kommunen

Wie hoch die Grundsteuer für Grundstücksbesitzer im Jahr 2025 ausfallen wird, liegt nun in der Hand der NRW-Kommunen (Symbolbild).
Wie hoch die Grundsteuer für Grundstücksbesitzer im Jahr 2025 ausfallen wird, liegt nun in der Hand der NRW-Kommunen (Symbolbild).  © Bernd Weißbrod/dpa

Die veröffentlichten Hebesätze sind aber nicht verbindlich, denn die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Städte und Gemeinden entscheiden selbst über die Höhe der Hebesätze und auch darüber, ob sie weiterhin einen einheitlichen Satz anwenden oder unterschiedliche Werte für Wohn- und Gewerbegrundstücke. Erst danach steht für Immobilienbesitzer auch die tatsächliche Höhe der künftigen Grundsteuer ab 2025 fest.

Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität. Das heißt, das Steueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein wie vor der Reform.

Das bedeute aber nicht, dass die Steuer auch für die jeweiligen Grundstücksbesitzer gleich bleibe, wenn eine Kommune den Beispielhebesatz des Landes anwende, so der Finanzminister. Für Menschen oder Unternehmen könnte die Grundsteuer auch steigen oder sinken.

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"Wir geben den Verantwortlichen vor Ort alle Optionen, um eine faire und zielführende Besteuerung für die Menschen und Unternehmen in ihrer Kommune festzusetzen", meint Optendrenk

Titelfoto: Henning Kaiser/dpa

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