Bald "oben ohne" ins Freibad? Kölner Partei fordert Gleichberechtigung für alle
Köln – Die Kölner Freibäder öffneten mit den ersten sommerlichen Temperaturen ihre Türen. Dort ist natürlich jedermann willkommen. Allerdings müssen sich Frauen an die Kleiderordnung halten und dürfen nicht "oben ohne" ins kühle Nass springen. Die Kölner Volt-Fraktion will das nun ändern.
Können Frauen in Köln bald ohne Bikini-Oberteil ins Schwimmbad? Wenn es nach der gleichstellungspolitischen Volt-Sprecherin Susanne Gross geht, sollte die neue Regelung besser gestern als heute eingeführt werden.
"Wir wollen Frauen nicht vorschreiben, was sie in der Öffentlichkeit anzuziehen haben", lautet ihre Forderung.
Daher tut sich die Fraktion mit den Grünen zusammen. Gemeinsam wollen sie vor den Gleichstellungsausschuss treten und nachfragen, wie die Lage in den Kölner Bädern ist.
"Wir finden: Wir müssen endlich weg von der Objektifizierung von Frauenkörpern. Dazu gehört auch, dass alle Menschen lediglich in Badehose ins Schwimmbad gehen können, wenn sie das möchten", lautet der deutliche Wunsch von Volt und den Grünen.
So könne man in Zukunft die Gleichstellung von Frauen, Männern und nicht-binären (Menschen, die sich nicht ausschließlich als männlich oder weiblich identifizieren) Personen umsetzen.
Kölner Volt-Fraktion will Gleichberechtigung für alle
Fall in Göttingen löst Streit um Bekleidung in Schwimmbädern aus
In Göttingen gilt die neue "Oben-ohne-Regelung" seit dem 1. Mai 2022. Dort dürfen sich auch Frauen obenrum freimachen. Zwar gelte das nur an Wochenenden und vorerst auch nur bis August, aber es sei ein Anfang, wie das Göttinger Tageblatt berichtet.
Im vergangenen Jahr hatte ein Fall in der niedersächsischen Universitätsstadt für Aufsehen in ganz Deutschland gesorgt und den Anstoß für die neue Regelung gegeben. Im August 2021 war eine Person des Schwimmbades verwiesen worden, da sie nur mit einer Badehose bekleidet ins Wasser stieg.
Das Schwimmbad identifizierte die Person als Frau, während sie sich selbst als nicht-binär sah. Für den Betreiber stand jedoch fest: Es liegt ein Verstoß gegen die Badeordnung vor.
Denn in Deutschland gilt die Vorschrift: Die primären Geschlechtsmerkmale – Penis und Vulva – sowie die sekundären Geschlechtsmerkmale – die weibliche Brust – müssen bedeckt werden.
Viele Gleichstellungsbeauftragte stellen sich infolgedessen die Frage: Warum darf die männliche Brust gezeigt werden, die weibliche hingegen nicht?
Titelfoto: Oliver Berg/dpa