Sonderregeln am 11.11.: Polizei richtet weitere Waffen-Verbotszonen ein!
Köln - Bereits in der vergangenen Woche hatte die Polizei für die Feierlichkeiten zum Karnevals-Auftakt am 11.11. in einigen Straßen der Kölner Innenstadt Waffenverbotszonen eingerichtet. Nun werden diese Verbote ausgeweitet.
Wie die Bundespolizei mitteilte, werden nämlich sowohl die Hauptbahnhöfe in Köln und in Bonn, als auch der Kölner Südbahnhof am 11.11. zur waffenfreien Zone erklärt.
Das bedeutet: Schon das bloße Mitführen von Taschenmessern, Pfeffersprays, Schreckschusspistolen oder anderen ähnlichen Gegenständen ist dann verboten.
Das Gleiche gilt übrigens auch für Waffen, die Teil von Kostümierungen sind. Die Wikinger-Axt oder das Ritterschwert muss dann genauso zu Hause bleiben wie Pfeil und Bogen - zumindest, wenn nicht klar ersichtlich ist, dass es sich dabei um Spielzeug aus Gummi oder Plastik handelt.
Die Bundespolizei werde darüber hinaus die Einhaltung der Regeln genau überprüfen und dabei ein besonderes Augenmerk auf Messer haben.
Die Verfügung gilt vom 11. November um 6 Uhr bis zum 12. November um 6 Uhr - also genau 24 Stunden.
Waffenverbotszonen an Bahnhöfen: Mindestens 200 Euro Strafe bei Verstößen
Wer gegen die Regeln verstößt, kann einen Platzverweis oder ein Beförderungsverbot erhalten, außerdem wird automatisch ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben. Das alles gilt zusätzlich zu anderen Regelungen, die ohnehin im allgemeinen Waffenverbotsgesetz verankert sind.
Erst im September hatte das Land NRW Maßnahmen ergriffen, um den rasanten Anstieg von Gewaltdelikten, insbesondere mit Stichwaffen, einzudämmen. Die neuen Verordnungen waren Teil der Antwort auf den Terroranschlag von Solingen.
Titelfoto: Paul Zinken/dpa