Skandal im Erzbistum Köln? Mitarbeiter unter Kinderpornografie-Verdacht

Köln - Schrecklicher Verdacht in Köln. Demnach soll ein Beschäftigter des Erzbistums kinderpornografische Aufnahmen auf seinem Handy besitzen.

Ein Mitarbeiter des Erzbistums Köln steht im Verdacht, kinderpornografische auf seinem Handy zu besitzen. (Symbolbild)
Ein Mitarbeiter des Erzbistums Köln steht im Verdacht, kinderpornografische auf seinem Handy zu besitzen. (Symbolbild)  © Oliver Berg/dpa

Demnach durchsuchten Beamte der auf Cybercrime und kriminelle pornografische Inhalte im Internet spezialisierte Kölner Sonderstaatsanwaltschaft ZAC am vergangenen Donnerstag das Erzbistum Köln. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger".

"In dem Ermittlungsverfahren kooperiert das Erzbistum Köln vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft und ergreift alle gebotenen arbeitsrechtlichen Schritte", bestätigte ein Sprecher des Erzbistums die Durchsuchung.

Es solle es sich beim Beschuldigten jedoch nicht um einen Priester oder einen Mitarbeiter im seelsorglichen Dienst handeln.

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Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" weiter berichtet, ging die ZAC dem Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Aufnahmen auf dem Handy eines Angestellten mit theologischer Ausbildung auf der mittleren Ebene der Bistumsverwaltung nach.

Bisher war dem Erzbistum jedoch nichts zu dem erhobenen Vorwurf bekannt. Die Staatsanwaltschaft kündigte für den kommenden Mittwoch eine Mitteilung zu dem Fall an.

ZAC ist die Hauptabteilung der Staatsanwaltschaft Köln

Bereits im Jahre 2016 wurde die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) ins Leben gerufen. Sie gilt als Hauptabteilung bei der Staatsanwaltschaft Köln. Nach Angaben des Justizministeriums in Düsseldorf sei die Hauptabteilung in Köln die größte Cybercrime-Einheit bundesweit.

Mittlerweile gibt es zudem die "Task Force zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornografie in digitalen Medien".

Diese wurde 2020 eingerichtet und dient dazu, in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt sowie den örtlichen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden, Hinweisen auf kinderpornografische Inhalte und auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder innerhalb kürzester Zeit nachgehen zu können.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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