Einkaufswagen-Verweigerer kassiert Ohrfeige und hat dann vor Gericht Glück
Bonn - Ein langwieriger Streit zwischen einem Kunden und einem Security-Mitarbeiter um die Einkaufswagen-Pflicht in Corona-Zeiten ist vor Gericht glimpflich ausgegangen.
Das Verfahren sei wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Bonn am Dienstag mit.
Auslöser war ein Zwist zwischen einem 52 Jahre alten Kunden und einem Supermarkt-Mitarbeiter. Der Kunde, der "nur schnell einen Sack Äpfel holen" wollte, hatte sich geweigert, einen wegen der Corona-Pandemie vorgeschriebenen Einkaufswagen mit in einen Supermarkt in Niederkassel im Rhein-Sieg-Kreis zu nehmen.
Er beleidigte den Security-Mitarbeiter am Eingang. Der wiederum soll ihm eine Ohrfeige verpasst und ihn geschubst haben. Die Polizei musste eingeschaltet werden.
Wegen Beleidigung verurteilte das Amtsgericht Siegburg den unfolgsamen Kunden schließlich zu 1.000 Euro Geldstrafe. Er habe versucht, sich der Einkaufswagen- und Maskenpflicht zu widersetzen.
Der Angeklagte jedoch ging, wie die Gerichtssprecherin am Dienstag sagte, vor dem Landgericht in Berufung. Dort hatte er dann Glück.
Der Supermarkt-Mitarbeiter beteuerte als Zeuge, er habe keinerlei Interesse an einer Bestrafung des Kunden: "Es war ein Stressmoment. Das passiert." Daraufhin wurde das Verfahren beendet.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa