Böller-Verbot in Köln! Diese Regeln gelten an Silvester: Es drohen saftige Geldstrafen
Köln – Zum Jahreswechsel gilt im Kölner Stadtgebiet erstmals großflächig ein Böllerverbot. Wer dagegen verstößt, muss mit einer saftigen Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen!
Rund zwei Wochen vor dem Start ins neue Jahr 2024 hat die Stadt Köln eine Karte mit den Verbotszonen veröffentlicht.
Demnach gelten im Umfeld des Kölner Doms die strengsten Regeln. Der Roncalliplatz, der Heinrich-Böll-Platz, die Domtreppen, die Trankgasse und der vordere Teil der Komödienstraße werden zur feuerwerksfreien Zone.
Das bedeutet, dass in diesem Bereich vom 31. Dezember (18 Uhr) bis zum 1. Januar (5 Uhr) keine Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk mitgenommen werden dürfen – dazu gehören auch Wunderkerzen.
Der Bahnhofsvorplatz ist von der Maßnahme laut Kartenansicht nur zum Teil auf der Dom-gewandten Seite (wenige Meter vor der Domtreppen) betroffen. Dort werden Kontrollen für Besucher eingerichtet, die die feuerwerksfreie Zone betreten wollen. Es könne an den Zugängen zu Wartezeiten kommen, kündigte die Stadt in einer Mitteilung an.
Darüber hinaus gilt an Silvester 2023/24 erstmals großflächig in der Kölner Innenstadt (linksrheinisch innerhalb und einschließlich der Ringe) ein Böllerverbot.
Silvester 2023/24: Erstmals großflächiges Böllerverbot in Köln
Konkret heißt das, dass am 31. Dezember 2023 und 1. Januar jeweils von 0 bis 24 Uhr (also insgesamt 48 Stunden lang) das Abbrennen von "pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung" untersagt ist. Hierzu zählen unter anderem Silvesterknaller oder Böller.
Nicht nur in der Innenstadt, sondern auf dem gesamten Stadtgebiet ist es zudem verboten, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen Pyros abzubrennen.
Das Sicherheitskonzept für die Silvesternacht wurde in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei, der Landespolizei, der Wasserschutzpolizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB), der Deutschen Bahn (DB) und den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) abgestimmt.
"Wer trotz der Verbote pyrotechnische Gegenstände abfeuert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz ermöglicht sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro", teilte die Stadt Köln mit. Sämtliche Infos lassen sich auch auf der städtischen Webseite finden.
Titelfoto: Montage: Screenshot/Stadt Köln, Roberto Pfeil/dpa