Baby zu Tode geschüttelt: Gericht spricht Mutter schuldig und verhängt Hammer-Strafe

Von Bernhard Krebs

Köln - Jetzt ist das Urteil da! Das Kölner Landgericht hat eine Mutter (41) zu drei Jahren Haft verurteilt, nachdem ihr erst 14 Wochen altes Baby zu Tode geschüttelt worden war. Die Frau wies hingegen alle Schuld von sich.

Obwohl die Mutter alle Schuld von sich gewiesen hat, sah es das Kölner Landgericht als erwiesen an, dass eines der beiden Elternteile den Säugling zu Tode geschüttelt hat. (Symbolbild)  © Federico Gambarini/dpa

Die Richter sprachen die 41-Jährige wegen Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge sowie Beihilfe zur Misshandlung von Schutzbefohlenen - jeweils durch Unterlassen - schuldig.

Der 14 Wochen alte Säugling war im Mai 2022 "aufgrund schwerer Misshandlungen, nämlich einem kräftigen Schütteln, verstorben", wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung sagte. Dadurch sei es bei dem Baby zu einem Atemstillstand gekommen, der schwere Verletzungen des Gehirns nach sich gezogen habe.

Zudem sei das Kind unterernährt gewesen. Auch sei der Säugling schon vor seinem Tod körperlich misshandelt worden. "Da muss es schon Wochen vor dem Tod eine ganz kräftige Kompression des Oberkörpers gegeben haben", hieß es in der Urteilsbegründung.

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Weiter habe der Junge auch einen Schädelbruch erlitten, der aber nicht ursächlich für den Tod gewesen sei. Ob dieser Bruch von einem Sturz stammte oder von einem Schlagen des Kopfes gegen einen harten Gegenstand, konnte das Gericht nicht feststellen.

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Mutter weist alle Schuld von sich und belastet Ehemann schwer

Die Angeklagte aus Gummersbach hatte in dem Prozess alle Schuld von sich gewiesen und den Vater des Kindes, ihren Ehemann (35), schwer belastet. Dieser war bereits im vergangenen Juni ebenfalls wegen Beihilfe zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Die Schuldsprüche ergingen in beiden Fällen jeweils wegen Beihilfe, weil das Gericht nicht eindeutig feststellen konnte, wer den Säugling letztlich zu Tode geschüttelt hatte. Dass es aber einer der beiden Elternteile war, daran hatte das Gericht keine Zweifel.

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