Angeblicher Hitlergruß-Eklat zum Karnevalsauftakt: Das sagt die Polizei dazu

Köln - Nach Medienberichten über angebliche rechtsextreme Vorfälle am 11.11. in Köln haben Staatsanwaltschaft und Polizei keine Straftaten feststellen können.

In Köln herrschte am 11.11. Ausnahmezustand.
In Köln herrschte am 11.11. Ausnahmezustand.  © Christoph Reichwein/dpa

Das Verhalten eines auf einem Video zu sehenden Mannes habe keine strafrechtliche Relevanz, teilten die Ermittler am Montag mit. Der Mann, der auf eine Laternenmast geklettert sei, zeige nicht den Hitlergruß, sondern hebe den für einen Hitlergruß "falschen", nämlich den linken Arm zu einer bloßen Jubelgeste.

Auch der aus den Reihen der Zuschauer stammende Zuruf "Der Führer begrüßt" stelle für sich gesehen keine verbotene Parole, sondern eine nicht strafbare Geschmacklosigkeit dar. Bei dem jungen Laternenkletterer gibt es demnach keine Erkenntnisse zu einer rechten Gesinnung. Der Ruf "Der Führer begrüßt" sei keiner bestimmbaren Person zuzuordnen.

Nach Medienberichten über den Mann und seinen angeblichen Hitlergruß hatte es Bestürzung unter anderem in sozialen Medien gegeben.

Am Sonntag versammelten sich gut 50 Menschen zu einer Mahnwache unter dem Motto "Karnevalisten gegen Rechts" vor der Kölner Synagoge.

Titelfoto: Christoph Reichwein/dpa

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