15 Jahre nach tödlichem Stadtarchiv-Einsturz: Letzte Urteile sind da!

Köln - Mehr als 15 Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs, bei dem zwei Menschen ums Leben gekommen sind, herrscht nun auch für die letzten vier Angeklagten Klarheit.

Wegen gravierender Baufehler war das Stadtarchiv in der Kölner Innenstadt 2009 plötzlich eingestürzt.
Wegen gravierender Baufehler war das Stadtarchiv in der Kölner Innenstadt 2009 plötzlich eingestürzt.  © Oliver Berg/dpa

Denn, wie das Landgericht Köln am Dienstag mitteilt, werden die Verfahren gegen die verbliebenen Beschuldigten gegen Zahlung von Geldauflagen in Höhe von 5000 Euro, beziehungsweise 2000 Euro, eingestellt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten hätten die hierfür erforderliche Zustimmung erteilt, so das Landgericht.

Das Stadtarchiv war am 3. März 2009 eingestürzt. Ursache waren damals gravierende Fehler beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle, wie das Landgericht später feststellte. In unmittelbarer Nähe sei eine 27 Meter tiefe Baugrube durch eine geborstene Schlitzwand mit Wasser und Sand vollgelaufen. Dem Archiv wurde auf diese Weise der Boden entzogen.

Das Landgericht erklärte, den Angeklagten habe "lediglich" eine mittelbare Verantwortlichkeit für die Havarie der Baugrube zum Vorwurf gemacht werden können.

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Für den unmittelbaren Schaden seien vielmehr zwei einst Mitangeklagte, ein Baggerfahrer und ein Polier, im Fokus - die aber nicht mehr verfolgt werden könnten. Der Baggerfahrer sei verstorben und der Polier wegen einer Erkrankung während der Hauptverhandlung 2018 verhandlungsunfähig geworden.

Zwei Bauleiter freigesprochen, zwei weitere Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt

In den Strafverfahren am Landgericht Köln mussten sich zwei Bauleiter verantworten, die 2018 vom Vorwurf der zweifachen fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen worden waren.

Zwei weitere Angeklagte, ein Oberbauleiter und ein von den örtlichen Verkehrsbetrieben mit der Bauüberwachung beauftragter Mann, waren 2018 und 2019 wegen zweifacher fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

Der Bundesgerichtshof hatte 2021 Freisprüche und Verurteilungen aufgehoben und an das Landgericht Köln zurückverwiesen.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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