Sicherheitsbedenken: Das dürfen KVB-Fahrgäste ab März nicht mehr mitnehmen
Köln - Ab dem 1. März dürfen Kölnerinnen und Kölner die Bahnen und Busse der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sowie derer Subunternehmen nicht mehr mit E-Tretrollern betreten.
Das gaben die KVB am Dienstag bekannt. Demnach seien Sicherheitsgründe ausschlaggebend für das Verbot, dem eine Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) vorausging.
"Grund für diese Entscheidung sind aktuelle Bewertungen zum Brandschutz in den Fahrzeugen, nachdem es im In- und Ausland mehrere Vorfälle mit in Brand geratenen Akkus von E-Tretrollen gegeben hat", so die KVB.
Weil die Sicherheitsanforderungen an E-Roller insgesamt deutlich niedriger sind als für andere Elektrofahrzeuge, besteht eine erhöhte Brandgefahr bei den eingesetzten Akkus. "Ein solcher Brand birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftige Rauch- und/oder ggf. Flammbildung", heißt es von den Verkehrsbetrieben weiter.
Ausgeschlossen von dem Verbot sind hingegen Pedelecs, Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen, da "deren Akkus die höheren Sicherheitsanforderungen erfüllen", berichten die KVB.
Sofern die Hersteller das Problem mit den E-Roller-Akkus beheben würden, könnte das Verbot laut KVB jedoch auch wieder gekippt werden.
Titelfoto: Thomas Banneyer/dpa