Irres neues Verbot: Bis zu 1000 Euro Strafe, wenn ihr das an Kölner Seen macht!
Köln - Am Frühlinger See in Köln wird ab Freitag wieder offiziell an zwei Stellen das Baden erlaubt sein. Das Kuriose: Eine bisher ganz alltägliche Sache soll ab dann aber verboten werden und kann richtig teuer werden.
Die Rede ist von: lautem Musik hören! In der neuen Satzung der Stadt Köln zur Freigabe der Badestellen am Frühlinger See heißt es: "Nicht erlaubt ist, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder andere Medien zu benutzen, die geeignet sind, andere Personen zu belästigen."
Also im Grunde, alles was Musik abspielen kann, sogar Smartphones, sind dann tabu. Wer gegen das geplante Verbot verstößt, soll bis zu 1000 Euro Bußgeld zahlen.
Ähnliche Strafen drohen bereits für das Verdrecken von Wasser und Grünflächen oder wenn ihr andere Badegäste gefährdet.
Das Musikhör-Verbot wird im Kölner Stadtrat aber gerade kontrovers diskutiert. Die FDP will es gleich ganz wieder aus der Satzung streichen.
FDP im Stadtrat entsetzt: "Gehört doch dazu!"
Das Argument: Es sei gar nicht klar, ob man schon gegen die Regel verstößt, wenn man die Musik nur anmacht. Denn nicht immer fühlt sich ja jemand sofort davon gestört.
Unklar ist außerdem wer ein solches Verbot überhaupt kontrollieren soll. Denn gerade die Stellen, an denen ab Freitag wieder offiziell gebadet werden, darf sind unbewacht! Es müssten dort also zusätzliche Streifen Wache schieben.
Joshua Schlimgen, FDP-Bezirksvertreter in Chorweiler sagte dazu dem Kölner Stadt-Anzeiger: "Die Benutzung solcher Geräte ist bei größeren Gruppen absolut üblich und gehört zum geselligen Beisammensein genauso dazu wie das weiterhin erlaubte Grillen."
Es bleibt also abzuwarten, ob sich alle Badegäste bis zum Ende der offiziellen Badesaison im Frühlinger See im September an diese neue Auflage halten.
Titelfoto: Bildmontage: Patrick Pleul/dpa, Marius Becker/dpa