Irre Wende nach Massenkarambolage: Anklage gegen Verursacher wird fallen gelassen!
Köln - Mitte August 2023 kam es in Köln-Deutz zu einem außergewöhnlich schweren Verkehrsunfall: Zehn Autos waren am Ende Schrott, vierzehn Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Lange Zeit war der Fahrer eines gemieteten Audi RS Q3 der vermeintlich Schuldige - jetzt gibt es jedoch eine irre Wende.
Denn, wie die Ermittler nun gegenüber dem "Express" bekannt gaben, wird die Anklage gegen den mittlerweile 29-jährigen Unfallverursacher fallen gelassen.
Der Grund: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass bei dem Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls ein medizinischer Notfall vorgelegen haben könnte. Die Rechtsmediziner halten es demnach für möglich, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt einen epileptischen Anfall erlitten hat.
Damit wäre eine Anklage wegen eines versuchten und sogar vorsätzlich begangenen Tötungsdelikts durch ein verbotenes Autorennen nicht mehr zu begründen, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Komplett aus dem Schneider ist der Unfallverursacher damit aber noch nicht. Dem 29-Jährigen werden trotzdem noch fahrlässige Vergehen im Bereich des Straßenverkehrsrechts vorgeworfen. Denn klar ist: Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Mann viel zu schnell unterwegs - nämlich mit bis zu 100 Kilometer pro Stunde, erlaubt waren jedoch nur 50.
Bei dem Unfall war er selbst schwer verletzt worden. Nach seiner Genesung im Krankenhaus wurde auch festgestellt, dass sich der Mann zuvor bereits in Bonn Bad-Godesberg wegen neurologischer Beschwerden in Behandlung befand.
Gegen Unfall-Verursacher wird nur noch wegen Verkehrsverstößen ermittelt
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Fahrer versuchten Mord aus Heimtücke vorgeworfen. Mit dem über 400 PS starken Sport-SUV war er damals vom Deutzer Bahnhof Richtung Justinianerstraße gerast. An einer roten Ampel kam es dann zu der folgenschweren Massenkarambolage.
Gegen diese Anklage hatte die Verteidigung - auch bevor die medizinischen Gutachten vorlagen - bereits eine Haftbeschwerde eingelegt und die Freilassung ihres Mandanten erwirkt. Das Oberlandesgericht war der Meinung, dass es sich bei dem Vorfall nicht um versuchten Mord, sondern um versuchten Totschlag handelte.
Welche Strafe den Mann nach den neuerlichen Erkenntnissen jetzt noch erwartet, werde aktuell geprüft, hieß es von der Justiz-Behörde.
Titelfoto: Lars Jäger