Zoll findet in Koffern von Türkei-Reisenden kiloweise Gold!

Köln – Kölner Zöllner sind in der Sommerferien-Zeit im buchstäblichen Sinne auf Gold gestoßen - und zwar kiloweise!

Der illegal eingeführte Goldschmuck wurde von Zöllnern sichergestellt.
Der illegal eingeführte Goldschmuck wurde von Zöllnern sichergestellt.  © Hauptzollamt Köln

Fast 220.000 Euro ist der Goldschmuck, den gleich mehrere Personen von ihrer Türkei-Reise nach Deutschland einschmuggeln wollten, nach Angaben eines Zoll-Sprechers wert.

Die insgesamt 4,2 Kilogramm Edelmetall waren mitunter in Alufolie eingewickelt zwischen Kleidungsstücken in Koffern versteckt. Einzelne Reisende hatten den Schmuck auch direkt am Körper versteckt.

Sie alle hatten versucht, nach der Landung an der Zoll-Kontrollstelle durch den grünen Gang für abgabefreie Waren zu gehen, wurden aber angehalten.

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Spektakulär war auch ein Fund im Koffer einer Krankenschwester (45) aus der Städteregion Aachen. In ihrem Gepäck befanden sich nach Zoll-Angaben gleich neun verbotene Messer. Allein sechs Springmesser seien als Geschenk für ihren 14-jährigen Sohn gedacht gewesen.

Die sechs Springmesser wollte eine Krankenschwester ihrem 14-jährigen Sohn schenken.
Die sechs Springmesser wollte eine Krankenschwester ihrem 14-jährigen Sohn schenken.  © Hauptzollamt Köln

Zoll warnt: Waren über 430 Euro müssen vorher angemeldet werden

"Spring- oder Butterflymesser, Schlagringe und Elektroschocker sind allerdings nicht als Urlaubsmitbringsel, sondern nur als Auslöser eines Strafverfahrens beim Zoll geeignet", betonte der Zoll-Sprecher Jens Ahland.

Auch gegen die Goldschmuggler wurden zahlreiche Strafverfahren eingeleitet. Sie müssen nun mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Darüber hinaus wurden während der Urlaubszeit knapp 33 Kilo Wasserpfeifentabak mehr als 70 Kilo unerlaubte Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte, eine Designerhandtasche für rund 2000 Euro und drei Paar Luxusschuhe im Wert von mehr als 2800 Euro vom Kölner Zoll sichergestellt.

Bei Flugreisenden aus Nicht-EU-Staaten sind nur Waren bis zu einem Wert von 430 Euro abgabefrei. Alles, was darüber hinausgeht, muss beim Zoll angemeldet werden.

Titelfoto: Hauptzollamt Köln

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