Kölner Zoll lässt sich nicht täuschen: Das finden Beamte zwischen Spielzeug und Tennissocken

Köln - An nur einem Wochenende hat der Kölner Zoll zahlreiche Drogen sichergestellt, die zum Teil in kreativen Verstecken entdeckt wurden.

In einigen Sendungen fanden die Beamten Ketamin als Kaffeepulver getarnt.
In einigen Sendungen fanden die Beamten Ketamin als Kaffeepulver getarnt.  © Hauptzollamt Köln

In einer Mitteilung berichtete der Zoll am Mittwoch über die beachtlichen Funde, die am vergangenen Pfingstwochenende in Gepäckstücken von Reisenden am Kölner Flughafen entdeckt worden waren.

Demnach zogen die Ermittler mehr als sieben Kilogramm Cannabis, knapp sieben Kilogramm Ketamin und rund ein Kilogramm Haschisch in Paketsendungen aus dem Verkehr.

"Die Drogen waren unter anderem als Kaffeepulver getarnt oder in Sportschuhen und zwischen Spielzeugfiguren versteckt", erklärte ein Pressesprecher des Zollamtes.

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Der geschätzte Straßenverkaufswert der sichergestellten Rauschmittel liege bei mehr als 341.000 Euro!

Bei sieben Personen, die aus der Türkei und Marokko in die Domstadt gereist waren, entdeckten die Beamten zudem jede Menge Goldschmuck im Wert von rund 36.000 Euro.

"Eine Frau hatte ihren Goldschmuck in einem Beutel mit gemahlenem Pfeffer versteckt", berichtete der Sprecher. Ein anderer Reisender versteckte ein Schmuckset in einem Paar Tennissocken.

Auch Kaffeeverpackungen waren als Drogenversteck verwendet worden.
Auch Kaffeeverpackungen waren als Drogenversteck verwendet worden.  © Hauptzollamt Köln

Reisende wollten wertvollen Schmuck an Zoll vorbeischmuggeln

Der Zoll stellte zudem jede Menge Goldschmuck sicher.
Der Zoll stellte zudem jede Menge Goldschmuck sicher.  © Bildmontage: Hauptzollamt Köln

Alle Beschuldigten hatten zuvor versucht, mit ihrem Gepäck die Kontrollstelle des Zolls durch den "grünen Kanal" für abgabefreie Waren zu verlassen.

"Abgabenfrei sind Waren bei Flugreisen aus Nicht-EU-Staaten nur bis zu einem Wert von 430 Euro", erklärte der Zoll in der Mitteilung.

Alles, was darüber hinausgehe, müsse beim Zoll angemeldet werden - andernfalls drohe ein Steuerstrafverfahren, hieß es.

Titelfoto: Hauptzollamt Köln

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