Zoll schaut Frau in die Hose und macht bemerkenswerte Entdeckung

Frankfurt am Main - Beim Blick in die Hose einer Reisenden hätten die Ermittler des Zolls in Frankfurt am Main wohl kaum mit dieser Entdeckung gerechnet. Der Fall rund um den Fund einer beachtlichen Bargeldsumme aus dubioser Herkunft am Flughafen der Mainmetropole kam kürzlich zu einem Ende.

Der Schnappschuss des Zollfahndungsamtes zeigt einen Teil der insgesamt sichergestellten 140.000 Euro.
Der Schnappschuss des Zollfahndungsamtes zeigt einen Teil der insgesamt sichergestellten 140.000 Euro.  © Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

Doch von vorn: Im Oktober 2020 wurde eine heute 40 Jahre alte Frau aus dem Ruhrgebiet am größten deutschen Airport vom Zoll ins Visier genommen. Die Inaugenscheinnahme kam dabei aber keinesfalls willkürlich zustande. Bereits im Vorfeld war die Frau von Beamten des Zollfahndungsamtes sowie dem Hessischen Landeskriminalamt begutachtet.

Kurz vor ihrer geplanten Ausreise in die Türkei schnappten die Ermittler dann schließlich zu. Während der Kontrolle beteuerte die 40-Jährige dreister Weise immer wieder, kein Bargeld in nennenswerter Höhe mit sich zu führen, wie die Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main, Carina Orth, berichtete.

Dass dem aber keinesfalls so war, offenbarte ein Blick in das Gepäck der Verdächtigen: Eingewickelt in mehrere Herrenjeans fanden die Zöllner nämlich insgesamt 140.000 Euro in Bar. Woher die gewaltige Summe stammte oder inwiefern sie selbst damit in Verbindung, darüber hüllte sie sich bis heute in Schweigen.

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Jedoch lag seit jeher der Verdacht nahe, dass es sich bei dem sichergestellten Geld um Erlöse aus Geldwäsche-Aktivitäten oder ähnlichen Straftaten gehandelt haben musste.

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Das Geld wurde von der Frau in mehreren Herrenjeans verstaut.
Das Geld wurde von der Frau in mehreren Herrenjeans verstaut.  © Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

Ausführliche Ermittlungen überzeugen Gericht: Sichergestelltes Geld stammt aus kriminellen Aktivitäten

Die in der Folge durchgeführten ausführlichen Ermittlungen überzeugten nun schließlich auch das Gericht davon, dass das sichergestellte Geld aus kriminellen Aktivitäten stammen musste. Getreu dem Motto "Straftaten sollen sich für mögliche Täter nicht lohnen", wird das Geld dauerhaft einbehalten.

Und das obwohl der 40-Jährigen mutmaßlichen Geldkurierin selbst keine direkte illegale Verbindung nachgewiesen und somit keine Strafe ausgesprochen werden konnte.

Titelfoto: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

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