"Vom Fluss bis zum Meer": Pro-palästinensische Parole könnte auf Demos verfolgt werden
Naumburg - Der bei pro-palästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan "From the river to the sea" ("Vom Fluss bis zum Meer") könnte in Sachsen-Anhalt künftig strafrechtlich verfolgt werden.
Zwar komme es immer auf den Kontext der Parole an, grundsätzlich sei aber ein Anfangsverdacht auf eine Straftat gegeben, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Klaus Tewes, auf Anfrage.
Zuletzt hatten Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern angekündigt, die Parole entsprechend einzuordnen und strafrechtlich zu verfolgen.
Hintergrund ist die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas. Dort ist neben verbotenen Kennzeichen wie Flaggen oder Stirnbändern auch die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" (auf Deutsch oder in anderer Sprache) aufgeführt.
In Sachsen-Anhalt kam es bislang allerdings erst vereinzelt zu pro-palästinensischen Kundgebungen, sodass es im Zusammenhang mit dem Slogan noch keine Erkenntnisse gebe, sagte Oberstaatsanwalt Tewes. Gerade wenn die Parole den öffentlichen Frieden störe, drohe eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Die Parole "From the river to the sea" geht zurück auf die 1960er-Jahre und wurde bereits damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Sie soll ausdrücken, dass das Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer beansprucht wird - also das Gebiet Israels.
Titelfoto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa