Urteil gegen Mutter: Sie entführte ihren Sohn (5) zu mutmaßlichem Reichsbürger

Dorneck - Vergangene Woche musste sich eine Frau in der Schweiz wegen der Entführung ihres Sohnes vor Gericht verantworten. Im Jahr 2021 hatte sie den Fünfjährigen zum mutmaßlichen Reichsbürger Maximilian Eder nach Deutschland gebracht.

Die Mutter musste sich vorm Richteramt Dorneck-Thierstein verantworten. (Symbolbild)
Die Mutter musste sich vorm Richteramt Dorneck-Thierstein verantworten. (Symbolbild)  © 123Rf/skycinema

In den Herbstferien hatte die Mutter ihren Sohn beim Vater - der das Sorgerecht hat - abgeholt, aber brachte ihn nicht zurück, wie "Blick" berichtet.

Stattdessen machte sie sich mit dem Jungen auf den Weg nach Deutschland, wo die beiden beim bekannten Verschwörungstheoretiker Eder unterkamen.

Sie hoffte, er könne ihr helfen, angebliche Missbrauchsvorwürfe gegen den Vater zu bestätigen - diese wurden allerdings nie bewiesen.

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Beim Prozess wurde deutlich, dass Eder keinen vertrauenswürdigen Eindruck hinterließ. Seine Verbindungen zur rechtsextremen Szene und die Verstrickung in Verschwörungstheorien machten ihn zu einem gefährlichen Umgang für das kleine Kind.

Außerdem sollen die hygienischen Bedingungen vor Ort schrecklich gewesen sein, wie die Mutter selbst einräumte. Bei seiner Rückkehr hatte der Junge sogar Krätzmilben. "Es gab keine Heizung, kein Wasser. Im Eingangsbereich befand sich ein Waffenschrank", erklärt die Richterin.

Die Mutter schleppte ihren Sohn zum Rechtsextremisten Maximilian Eder. Der muss sich momentan vor Gericht verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, Teil einer Terrororganisation zu sein.
Die Mutter schleppte ihren Sohn zum Rechtsextremisten Maximilian Eder. Der muss sich momentan vor Gericht verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, Teil einer Terrororganisation zu sein.  © Boris Roessler/dpa

Schuldig in allen Anklagepunkten

Die Bedingungen, denen der Junge ausgesetzt war, sind eindeutig als Kindeswohlgefährdung zu bezeichnen. Er befand sich in der Obhut eines völlig fremden Mannes und hatte keine Möglichkeit, seinen Vater zu kontaktieren.

Außerdem konnte er weder den Kindergarten besuchen noch an der für ihn wichtigen Logopädie teilnehmen.

Für die Entführung ihres Sohnes und weitere Straftaten wie üble Nachrede, mehrfache Beschimpfung und versuchte Nötigung erhielt die Mutter eine bedingte Freiheitsstrafe von 17 Monaten sowie eine Geldstrafe. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Auch zwei Komplizinnen, die der Entführerin geholfen hatten, wurden zur Rechenschaft gezogen.

Titelfoto: Boris Rössler/dpa

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