Wird der Mörder von Frederike nach 40 Jahren endlich verurteilt? Fall kommt vor Gericht

Celle/Verden/Aller - Das Strafverfahren im Fall der vor mehr als 40 Jahren ermordeten Frederike kann wieder aufgenommen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Verden bestätigt, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte.

Hans von Möhlmann mit einem Foto seiner ermordeten Tochter Friederike. Seit 1981 kämpft der Vater darum, dass der Täter endlich verurteilt wird.
Hans von Möhlmann mit einem Foto seiner ermordeten Tochter Friederike. Seit 1981 kämpft der Vater darum, dass der Täter endlich verurteilt wird.  © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Ob das Verfahren wegen Mordes tatsächlich wieder aufgenommen wird, hängt nun von einer weiteren Untersuchung des Landgerichts ab.

Der freigesprochene, frühere Angeklagte hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt. Diese wies das OLG am Mittwoch zurück.

Dem früheren Angeklagten war vorgeworfen worden, das Mädchen im Jahr 1981 vergewaltigt und getötet zu haben.

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Durch DNA-Spuren, die 2012 durch ein Gutachten entdeckt wurden, geriet er wieder in Verdacht. Sollte das Verfahren wieder aufgenommen werden, würde eine erneute Hauptverhandlung durchgeführt.

Nach einer neuen Gesetzesregelung aus dem Jahr 2021 ist es möglich, abgeschlossene Verfahren wieder aufzunehmen, wenn in Mordfällen neue Beweise auftauchen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führen können. Diese Bedingung ist laut OLG durch die DNA-Spuren erfüllt.

Vor der Gesetzesänderung war eine Wiederaufnahme zum Nachteil eines ehemaligen Angeklagten nur bei schweren Mängeln im Verfahren oder eines Geständnisses möglich. Das OLG betonte, dass es die politisch umstrittene Neuregelung für verfassungsgemäß hält.

Titelfoto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

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