Nach "Aktenzeichen XY": Mehr als 20 Hinweise zu Soldatenmord aus Köln eingegangen

Von Petra Albers

Köln - Fast 36 Jahre ist es her, dass der junge Bundeswehrsoldat Norbert Stolz (†20) in einer Kölner Kaserne ermordet wurde. Nachdem der Fall bei der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY" ausgestrahlt wurde, haben sich neue Hinweise zum "Cold Case" ergeben.

Nobert Stolz wurde in der Nacht zum 24. Juni 1989 in der Kölner Kaserne brutal ermordet.  © Bildmontage: Kripo Köln (2)

Bislang hätten sich mehr als 20 Anrufer gemeldet, sagte der Leiter der "Cold Case"-Einheit der Kölner Polizei, Markus Weber, der Deutschen Presse-Agentur.

Diese Hinweise würden nun abgearbeitet. Eine heiße Spur sei nach vorläufiger Einschätzung allerdings nicht darunter, so Weber.

Der "Cold Case" war am Mittwochabend in einem Filmbeitrag der Sendung vorgestellt worden.

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Die Ermittler hoffen, dass sich mögliche Zeugen oder Mitwisser melden, die bisher geschwiegen haben. "Wir hoffen natürlich, dass der Täter möglicherweise irgendwann Andeutungen gemacht hat gegenüber anderen", sagte Weber als Studiogast von Moderator Rudi Cerne.

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Blick auf die damalige Kaserne Butzweilerhof im Jahr 1989.  © Kripo Köln

Ist der Täter womöglich von außen in die Kölner Kaserne gelangt?

In diesem Gebäude wurde das Verbrechen damals verübt.  © Kripo Köln

Am 24. Juni 1989 war ein 20 Jahre alter Soldat tot im Wachraum der damaligen Kaserne in Köln-Ossendorf gefunden worden. Die blutüberströmte Leiche wies zahlreiche Stichverletzungen auf.

Außer dem Opfer hatte in der Tatnacht nur einer seiner Kameraden Dienst in der Unterkunft, alle anderen waren über das Wochenende nach Hause gefahren.

Ein Fernsehzuschauer hatte sich während der Sendung gemeldet und angegeben, einen weiteren Menschen in dem Gebäude gesehen zu haben. Dies werde nun überprüft, sagte Weber.

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Unmittelbar nach dem Mord hatte die Polizei festgestellt, dass eine Kellertür der Unterkunft offen stand. Zudem entdeckten die Ermittler zwei Löcher im Außenzaun der Kaserne. Somit sei nicht auszuschließen, dass der Täter von außen in das Gebäude gelangt sei.

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