Mord an Schwangerer (†18) vor 47 Jahren? DNA-Spuren bringen Ex-US-Soldaten jetzt vor Gericht

Von Angelika Resenhoeft

Schweinfurt - Eine Studentin wird vor fast 47 Jahren in Unterfranken getötet. Bisher ist kein Täter überführt. Nun gibt es einen Prozess.

Am kommenden Montag (27. Januar) startet in Schweinfurt der Prozess gegen den heute 70 Jahre alten ehemaligen US-Soldaten. (Archivbild)  © Daniel Vogl/dpa

Vom kommenden Montag (27. Januar) an steht ein heute 70-jähriger ehemaliger US-Soldat vor dem Landgericht Schweinfurt, weil er 1978 die junge Studentin getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft hat den Mann wegen Mordes angeklagt, andere Delikte wie Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge sind bereits verjährt.

Im April 1978 war die Leiche der 18-Jährigen auf einer Anhöhe nahe einer Ortsverbindungsstraße in Kolitzheim im Landkreis Schweinfurt entdeckt worden. Die Studentin hatte zahlreiche Messerstiche im Rücken und im Nackenbereich.

Der Verdacht, der Täter könnte aus dem Kreis der US-Streitkräfte kommen, bestand früh, nachdem eine Zeugin in der Nähe des Fundortes ein Fahrzeug mit grünem US-Kennzeichen gesehen hatte. Dennoch blieb der Fall jahrzehntelang ungelöst.

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Der jetzige Verdächtige geriet erstmals 1996 in den Fokus der Ermittler. Er soll als zur Tatzeit 24-Jähriger in Schweinfurt stationiert gewesen sein und eine Beziehung mit dem Opfer gehabt haben.

In seinen früheren Vernehmungen hatte er die Tat stets bestritten. Die junge Frau soll nach Gerichtsangaben von dem Angeklagten schwanger gewesen sein. Er soll die Tat später seiner Ehefrau in den USA gestanden haben.

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Andere Straftaten verjähren: War es kein Mord, erfolgt der Freispruch

DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers könnten jetzt den Angeklagten überführen. (Symbolbild)  © Sven Hoppe/dpa

Experten des Landeskriminalamtes war es aufgrund fortgeschrittener Entwicklungen in der Kriminaltechnik gelungen, DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers zu isolieren. Diese Ergebnisse und die Zeugenaussagen belasten den früheren Soldaten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft schwer.

Der Angeklagte wurde am 21. Juni 2023 aufgrund eines internationalen Haftbefehls im US-Bundesstaat Nebraska festgenommen und später nach Deutschland ausgeliefert.

So viele Jahre nach der Tat sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Ist aus Sicht der Kammer dem Mann ein Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.

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Wenn die Kammer davon ausgeht, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch erfolgen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.

Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 70-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.

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