Mädchen (†13) getötet und in Güllegrube versenkt: Kommt es endlich zur Mordanklage?

Karlstadt/Würzburg - 1993, kurz vor Weihnachten: Die 13-jährige Sabine Back verschwindet im unterfränkischen Karlstadt (Bayern). Fast 30 Jahre später gibt es eine Mordanklage, aber das Gericht lässt sie nicht zu. Nun studiert die höhere Instanz die Akten.

Mit diesem Flugblatt wurden die Bewohner um Hinweise im Mordfall Sabine Back gebeten.
Mit diesem Flugblatt wurden die Bewohner um Hinweise im Mordfall Sabine Back gebeten.  © dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Anfang Mai hat das Landgericht Würzburg eine Mordanklage zu einem Verbrechen vor fast drei Jahrzehnten nicht zugelassen - nun muss sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit der Sache befassen.

Hintergrund ist eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Würzburger Entscheidung. "Dem Verteidiger und dem Nebenklägertreter wurde eine Frist zur Stellungnahme zum Antrag der Generalstaatsanwaltschaft bis Mitte Juli eingeräumt", teilte ein OLG-Sprecher mit.

Mit Blick auf den Umfang des Verfahrens sowie die anstehende Urlaubszeit könne mit einer Entscheidung frühestens im Oktober gerechnet werden.

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Im vergangenen Dezember hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg einen zur Tatzeit 17 Jahre alten Mann wegen Mordes angeklagt.

Er soll demnach ein Mädchen namens Sabine kurz vor Weihnachten 1993 in Karlstadt (Landkreis Main-Spessart) getötet haben.

Verdächtiger im Fall von Sabine B. wurde bereits 2021 wegen Mordverdachts festgenommen

Man habe das Grundstück des Aussiedlerhofes, auf dem 1993 die Leiche des Mädchens gefunden wurde, mit "modernster Technik" digital dokumentiert, teilte die Polizei im Mai 2021 mit.
Man habe das Grundstück des Aussiedlerhofes, auf dem 1993 die Leiche des Mädchens gefunden wurde, mit "modernster Technik" digital dokumentiert, teilte die Polizei im Mai 2021 mit.  © News5/Desk

Das Gericht hatte vor rund zwei Monaten erklärt, aufgrund der Ermittlungsergebnisse komme eine Beteiligung des Beschuldigten an der Tat in Betracht. Dennoch ließen die Beweise keine sichere Rekonstruktion eines Tathergangs zu, der einen Mordvorwurf belegen könne. Eine Anklage wegen anderer Straftatbestände - etwa wegen Totschlags - sei wegen der Verjährungsfristen nicht mehr möglich.

Der Verdächtige aus dem Landkreis Main-Spessart war bereits im Januar 2021 nach neuerlichen Durchsuchungen wegen Mordverdachts festgenommen worden. Wenige Wochen danach wurde der Mann wieder freigelassen. Das Ermittlungsverfahren lief aber weiter. Der Mann stand schon früher im Fokus der Ermittler. Zu seinem möglichen Motiv hat die Staatsanwaltschaft seither keine Angaben gemacht.

Das Opfer war zuletzt auf einem Bauernhof im Stadtteil Wiesenfeld gesehen worden. Dort wurden später in einer Jauchegrube die Jacke und Kleidung des Mädchens gefunden - aber nicht die 13-Jährige.

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Als der schwere Betondeckel einer abseits liegenden Güllegrube hochgehoben wurde, entdeckten die Ermittler die Leiche. Die Schülerin kam nach Angaben der Staatsanwaltschaft gewaltsam ums Leben.

Titelfoto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

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