Sonneborn und "Die Partei" scheitern mit Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe!

Karlsruhe - Die Satire-Partei "Die Partei" und ihr Vorsitzender Martin Sonneborn (58) sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmung Deutschlands zu einer Zwei-Prozent-Hürde bei Europawahlen gescheitert.

Martin Sonneborn (58, Die Partei) sitzt seit 2014 im Europaparlament. (Archivbild)
Martin Sonneborn (58, Die Partei) sitzt seit 2014 im Europaparlament. (Archivbild)  © Philipp von Ditfurth/dpa

"Die Antragstellerin und der Beschwerdeführer legen nicht substantiiert dar, inwieweit die mit der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland einhergehende Verpflichtung zur Einführung einer Sperrklausel in Höhe von nicht weniger als zwei Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt", teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit.

Vorausgegangen war ein Beschluss des Rats der Europäischen Union, wonach der Einzug ins Europaparlament an eine Sperrklausel zwischen zwei und fünf Prozent gekoppelt werden kann - der sogenannte "Direktwahlakt".

Weil diese Änderung laut früheren Urteilen des Verfassungsgerichts mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, bedarf es vor der Zustimmung Deutschlands eine Verfassungsänderung auf nationaler Ebene inklusive einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag.

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Gegen dieses Zustimmungsgesetz, das noch von der Merkel-Regierung auf den Weg gebracht worden ist, hatte die Kleinpartei geklagt: "Die Antragstellerin und der Beschwerdeführer sind der Auffassung, die Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes zur Änderung des Direktwahlakts verstoße gegen die im Demokratieprinzip wurzelnden Rechte der Antragstellerin auf Chancengleichheit der Parteien und das Recht des Beschwerdeführers auf Gleichheit der Wahl."

Das Zustimmungsgesetz selbst ist allerdings noch nicht in Kraft getreten.

Titelfoto: Philipp von Ditfurth/dpa

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