Vater entdeckt auf Hof von Sohn mehr als 1000 verhungerte Schweine

Oldenburg - Die Zustände auf dem landwirtschaftlichen Hof müssen katastrophal gewesen sein. Ein Schweinemäster aus der Region Hannover 1208 ließ Tiere verhungern und verdursten. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg einen Strafbefehl beantragt.

Die Zustände in einem niedersächsischen Schweinemastbetrieb waren tödlich. (Symbolbild)
Die Zustände in einem niedersächsischen Schweinemastbetrieb waren tödlich. (Symbolbild)  © Axel Heimken/dpa

Es werde keine Geldstrafe, sondern eine Freiheitsstrafe auf Bewährung für den 28-Jährigen gefordert, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag.

In Neustadt am Rübenberge hatte der Mann eine Schweinemastanlage im Ortsteil Mardorf gepachtet. 

Der Vater des Jungbauern entdeckte dort im Dezember Hunderte verendeter Tiere und alarmierte die Behörden.

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Ermittler kamen zu dem Schluss, der Sohn habe die Schweine bewusst und gewollt nicht ausreichend versorgt. So verhungerten und verdursteten sie. 

Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes.

Über den Strafbefehl muss das Amtsgericht in Neustadt entscheiden. Ein Strafbefehl kann Gerichtsverfahren verkürzen. 

Wenn der Beschuldigte ihn akzeptiert, muss keine Hauptverhandlung mehr stattfinden. 

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ist zentral für alle Landwirtschaftsstrafsachen in Niedersachsen zuständig.

Titelfoto: Axel Heimken/dpa

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