Karlsruhe - Ein Urlauber am Flughafen Karlsruhe/ Baden-Baden (FKB) musste sich am Montag einer Zollkontrolle unterziehen.
Im Gepäck des Mannes (43), der aus Ägypten einreiste, wurden auffällige Strukturen erkannt. Bei genauerer Kontrolle kamen 23 Steinkorallen und zwei Schneckengehäuse zum Vorschein.
Die Korallen sind nach Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigungen eingeführt werden.
Diese konnte der 43-Jährige nicht vorlegen, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Der Zoll beschlagnahmte die Korallen. Gegen den Mann wird nun ermittelt.
Urlauber sollen sich ausreichend informieren
Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe, erklärte: "Solche Souvenirs mögen im ersten Moment harmlos erscheinen, doch das Mitbringen geschützter Arten kann schwerwiegende Folgen für die Natur und die Artenvielfalt haben."
Urlauber sollen sich über die geltenden Bestimmungen informieren und keine geschützten Tiere oder Pflanzen mit nach Hause nehmen.