Razzia gegen mutmaßliche IS-Unterstützer in mehreren Bundesländern
Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bei einer Razzia festnehmen lassen.
Zudem habe es am Mittwochmorgen Durchsuchungen in Berlin, Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben, teilte die Karlsruher Behörde mit. Es sei dabei um ein Finanzierungsnetzwerk des IS gegangen.
Vier der Festnahmen erfolgten den Angaben zufolge in Nordrhein-Westfalen, je eine weitere in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bremen. Den Männern und Frauen - überwiegend deutscher Staatsangehörigkeit - wirft die oberste Anklagebehörde des Landes Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.
Hintergrund der Razzia sind nach dpa-Informationen Spendensammlungen zugunsten von mutmaßlichen Anhängerinnen der Terrormiliz IS.
Die Kampagnen in sozialen Medien mit Titeln wie "Deine Schwester im Camp" laufen schon seit einigen Jahren.
Mehrere Dutzend IS-Frauen nach Deutschland zurückgekehrt
Sie dienen dem Zweck, IS-Frauen finanziell zu unterstützen, die mit ihren Kindern seit der militärischen Niederlage der Terrormiliz in Syrien leben, vor allem in dem von kurdischen Gruppen kontrollierten Lager Al-Hol.
Immer wieder gab es Berichte, wonach Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich dem IS bis heute zugehörig fühlen, gegen Zahlung hoher Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden.
Von den mehreren Dutzend IS-Frauen, die in den vergangenen Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden etliche nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt.
Ein Teil von ihnen kam über Rückholaktionen mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder kamen auf eigene Faust zurück.
Seit Anfang Januar 2014 können gemäß Strafgesetzbuch Taten von Mitgliedern oder Unterstützern des IS, die deutsche Staatsbürger sind, sich in Deutschland aufhalten oder hier tätig werden, strafrechtlich verfolgt werden. Im Rahmen eines Betätigungsverbots für den IS in Deutschland gilt dies auch für jegliche Beteiligung in sozialen Medien und an Demonstrationen zugunsten der Terrormiliz.
Titelfoto: Uli Deck/dpa