Razzia bei russischem Oligarchen: Luxusautos am Tegernsee sichergestellt

Rottach-Egern - Zoll und Polizei haben Donnerstagmorgen gemeinsam eine Durchsuchung in einer Villa am Tegernsee durchgeführt.

Zollbeamte stellen bei einer Razzia in einer Villa am Tegernsee einen Mercedes sicher.
Zollbeamte stellen bei einer Razzia in einer Villa am Tegernsee einen Mercedes sicher.  © Christoph Reichwein/dpa

Fahnder der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) haben bei der Razzia in Rottach-Egern (Landkreis Miesbach) wurden Vermögenswerte sichergestellt, die im Zusammenhang mit einem russischen Oligarchen stehen sollen.

Unter anderem wurden aus der Villa am See in Rottach-Egern mehrere hochwertige Fahrzeuge der Luxusklasse abtransportiert, wie dpa-Reporter berichteten.

Die Sonderkommission "Matrjoschka" der Zentralstelle durchsuche im Rahmen eines Verfahrens gegen einen russischen Staatsangehörigen mehrere Objekte im Großraum München beziehungsweise am Tegernsee, teilte die ZfS am Donnerstag mit. Den Informationen zufolge richtete sich die Aktion gegen einen russischen Staatsangehörigen, der im Anhang der EU-Sanktionsverordnung aufgeführt ist.

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Als Reaktion auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine hatte die EU massive Sanktionen gegen russische Oligarchen und Unternehmen verhängt.

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Zoll und Polizei durchsuchten am Donnerstagmorgen das Anwesen am Tegernsee.
Zoll und Polizei durchsuchten am Donnerstagmorgen das Anwesen am Tegernsee.  © Christoph Reichwein/dpa
Mehrere hochwertige Autos der Luxusklasse erregten das Interesse des Zolls.
Mehrere hochwertige Autos der Luxusklasse erregten das Interesse des Zolls.  © Christoph Reichwein/dpa

An der Aktion waren einem ZfS-Sprecher zufolge auch das Bundeskriminalamt, die Steuerfahndung Düsseldorf, die Bundespolizei und das Zollfahndungsamt München beteiligt. Die Aktion basiere auf entsprechenden gerichtlichen Durchsuchungsbeschlüssen.

Die betroffene Person sei im Anhang I in der EU-Sanktionsverordnung gelistet, hieß es weiter. Daraus folge, dass sämtliche Gelder und Ressourcen im Eigentum oder Besitz der Person - oder die von ihr gehalten oder kontrolliert werden - eingefroren seien. Sie dürften nicht veräußert werden. Die ZfS ermittele entsprechende Vermögenswerte.

Bei entsprechenden Anhaltspunkten führe die ZfS die notwendigen Ermittlungen im Rahmen des Verwaltungsrechts durch. Zu der konkreten Aktion könnten aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

Titelfoto: Christoph Reichwein/dpa

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