Kinderporno-Razzia in Sachsen: Auch ein Familienvater unter den Verdächtigen
Chemnitz - In den vergangenen Tagen wurden in Chemnitz sowie in den Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirge mehrere Wohnungen durchsucht.
Die Razzia wurde aufgrund von zahlreichen Ermittlungen wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie dadurch vorliegende gerichtliche Beschlüsse von der Chemnitzer Kriminalpolizei mit der Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei durchgeführt.
In mehreren Chemnitzer Ortsteilen, Bobritzsch-Hilbersdorf, Ehrenfriedersdorf und Aue-Bad Schlema durchsuchten die Einsatzkräfte seit dem 23. Juli insgesamt elf Wohnungen. Dabei stellten sie insgesamt 20 Handys, 18 SD-Karten und USB-Sticks, elf Laptops beziehungsweise Computer, sechs Festplatten und weitere Technik sicher.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um elf Männer im Alter von 22 bis 85 Jahren. Acht von ihnen sind Deutsche. Im Rahmen der Durchsuchungen wurde keiner der Beschuldigten festgenommen oder im Nachgang inhaftiert.
Die Auswertung der sichergestellten Technik wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.
Jugendamt über Vergewaltigung von drei Kindern informiert
Einer der Beschuldigten, ein 42-jähriger Deutscher, steht außerdem im Verdacht, nicht nur die beiden Kinder seiner Lebensgefährtin mehrfach missbraucht zu haben, sondern auch seine eigene Tochter.
Er soll die drei Kinder im Schulalter beginnend im Jahr 2022 sexuell missbraucht haben.
Die Polizisten führten vor Ort eine Gefährderansprache mit ihm durch, verwiesen ihn der Wohnung und informierten das zuständige Jugendamt.
Die Ermittlungen dauern derzeit an.
Verdachtsunabhängige Kontrollen der USA führten zu den Beschuldigten
Alle elf Ermittlungsverfahren sind auf Hinweise der US-amerikanischen Organisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) zurückzuführen.
Internet-Provider in den USA sind zu verdachtsunabhängigen Kontrollen bei Chats oder hochgeladenen Dateien verpflichtet. Wenn dabei Dateien mit kinderpornografischen Inhalten entdeckt werden, muss dies umgehend dem NCMEC gemeldet werden.
Daraufhin prüft die Organisation die Hinweise eingehend und schickt ihre Berichte weltweit an Strafverfolgungsbehörden, auch an das Bundeskriminalamt.
Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa