Rassistische Parolen auf Schützenfest: Fünf junge Männer im Fokus, Staatsschutz ermittelt!

Cloppenburg/Vechta - Nach einem Rassismus-Eklat auf einem Schützenfest im niedersächsischen Löningen bei Cloppenburg, bei dem junge Erwachsene diskriminierende Gesänge gegrölt haben, ermittelt nun der Staatsschutz wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Nach dem Rassismus-Vorfall auf einem Schützenfest ermittelt nun der Staatsschutz wegen des Verdachts der Volksverhetzung.
Nach dem Rassismus-Vorfall auf einem Schützenfest ermittelt nun der Staatsschutz wegen des Verdachts der Volksverhetzung.  © Michael Matthey/dpa

Es waren ähnliche Szenen wie im Pony Club auf der Nordseeinsel Sylt. Junge Erwachsene hatten auf einem Schützenfest rassistische Parolen angestimmt - das zeigten Videos, die durchs Netz gingen.

Inzwischen haben die betroffenen Personen nach Aufforderung der Mitglieder und Vorstände nicht nur den Schützenverein verlassen, auch die Polizei konnte die zunächst noch unbekannten Personen ermitteln.

Bei den mutmaßlichen Tätern handle es sich nach ersten Erkenntnissen um fünf männliche Personen, darunter Jugendliche, ein Heranwachsender sowie ein Erwachsener. Das bedeutet, dass die Ermittlungen größtenteils im Rahmen der Jugendstrafverfahren bearbeitet werden. Das teilte die Polizei am Mittwoch mit.

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Die Tatverdächtigen hätten sich teilweise sogar selbst bei der Polizei gemeldet. Wieso sei derweil noch nicht genau klar. Die Hinter- und Beweggründe seien Teil der laufenden Ermittlungen, die aktuell noch andauern.

So könnt Ihr der Polizei in einem Rassismus-Fall helfen:

Die Polizei gibt Hilfestellungen, wie man als Zeuge in Fällen von rassistischen Gesängen vorgehen kann. (Symbolbild)
Die Polizei gibt Hilfestellungen, wie man als Zeuge in Fällen von rassistischen Gesängen vorgehen kann. (Symbolbild)  © Boris Roessler/dpa

Im Zusammenhang mit den zuletzt mehrfach aufgetretenen Ereignissen dieser Art möchten die Beamten außerdem wichtige Hinweise mitgeben.

Sollte man auf Personen oder Gruppen von Menschen treffen, die fremdenfeindliche Gesänge anstimmen oder diskriminierende, wenn nicht sogar verbotene Äußerungen oder Gesten machen, wird geraten, sich klar davon zu distanzieren und nicht selbst in Gefahr zu begeben.

Wer solch ein strafrechtliches Verhalten feststellt, wird gebeten, sich umgehend bei der Polizei zu melden und sich jederzeit als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Sollte das Verhalten im Rahmen einer Veranstaltung beobachtet worden sein, ist die beste Lösung, sich direkt an den Veranstalter oder einen Verantwortlichen zu wenden, damit dieser von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann.

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"Grundsätzlich sollten Aufnahmen von strafrechtlich relevantem Inhalt der Polizei für die Ermittlungen zur Verfügung gestellt werden und nicht selbst weiterverbreitet werden. Damit unterstützen Sie unsere Arbeit", appelliert die Polizei an die Bevölkerung.

Die Beamten würden dann entsprechende Vorkommnisse konsequent verfolgen und umgehend alle notwendigen Maßnahmen treffen, um die mutmaßlichen Täter zu ermitteln.

Titelfoto: Michael Matthey/dpa

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