Nazi-Gesänge auf Sylt: Staatsanwalt stellt offiziell Ermittlungen ein

Kampen/Sylt - Die Staatsanwaltschaft Flensburg hat die Ermittlungen gegen vier Personen eingestellt, die im Mai 2024 auf der Nordsee-Insel Sylt während einer Party rechtsextreme Parolen gesungen haben sollen. Dies bestätigte ein Sprecher der Behörde am Montag. Lediglich gegen einen 26-Jährigen wurde ein Strafbefehl erlassen – allerdings mit Vorbehalt.

Die Szenen einer Party im Club "Pony" auf Sylt gingen im Mai 2024 viral.  © Screenshot/Instagram/sawsanchebli

Kurz nach Pfingsten 2024 war ein Video viral gegangen, das mehrere Party-Gäste im Szene-Club "Pony" in Kampen zeigt, wie sie gut gelaunt eine umgetextete Version des 90er-Hits "L'amour toujours" von Gigi D'Agostino singen – und teilweise sogar den Hitlergruß zeigen.

Die eingängige Melodie hatten bereits mehrfach Rechtsextreme mit den Zeilen "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" missbraucht.

Das Video löste eine Welle der bundesweiten Empörung aus – selbst Bundeskanzler Olaf Scholz (66) äußerte sich aufgrund der Brisanz des Vorfalls.

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Doch jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt. Kurz nach dem Vorfall war gegen vier identifizierte Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingeleitet worden, das nun in allen vier Fällen eingestellt worden ist.

Nur gegen den 26-Jährigen, der in dem Video mutmaßlich den Hitlergruß zeigt, wurde Strafbefehl mit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt aufgrund "des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" erlassen.

Heißt: Nur wenn er sich innerhalb eines Jahres noch einmal etwas zuschulden kommen lässt, muss er eine bereits festgelegte Geldstrafe von 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

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Staatsanwaltschaft: Beweislage reicht nicht aus

Die Beweislage reiche für eine strafrechtliche Verfolgung nicht aus. Der rassistische Gesang sei durch die im Artikel 5 des Grundgesetzes verankerte "Freie Meinungsäußerung" geschützt, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber des Spiegels.

Ermittelt worden war neben dem 26-Jährigen gegen eine 25-jährige Hamburgerin, die am Anfang der Party-Szenen deutlich zu sehen war und zwei Münchner (24 und 32), wovon einer das Video gefilmt und online gestellt haben soll.

Weitere Personen wurden nicht belangt, obwohl sich mutmaßlich mehr Menschen an den Parolen beteiligt haben sollen – für einige gab es daraufhin außergerichtliche Konsequenzen wie das Verlieren ihrer Jobs.

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