Präsident des Traunsteiner Landgerichts vorläufig des Dienstes enthoben
Traunstein/München - Der Präsident des Landgerichts Traunstein ist vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Dies habe das Bayerische Dienstgericht mit Beschluss vom 13. Oktober entschieden, teilte ein Sprecher des Oberlandeslandesgerichts München auf Anfrage mit.
Der Beschluss geht demnach auf einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München zurück, die ein Disziplinarverfahren gegen den Betroffenen führt. Zuvor hatte das "Traunsteiner Tagblatt" berichtet.
In dem Beitrag wird ein Vorwurf der sexuellen Belästigung thematisiert.
Gegen die Entscheidung habe der Betroffene Beschwerde eingelegt, hieß es. Der Dienstgerichtshof soll nun kurzfristig darüber entscheiden.
Unabhängig davon habe der Betroffene seinen Eintritt in den Ruhestand beantragt und werde zum 31.01.2024 aus dem Justizdienst ausscheiden.
Zu den - offiziellen - Gründen der vorläufigen Suspendierung machte der Sprecher keine Angaben.
Er verwies darauf, dass dienstgerichtliche Verfahren bis zum Eintritt in eine mündliche Verhandlung nicht öffentlich seien.
Amtsgericht München hat bislang noch keinen Strafbefehl erlassen
Für eine vorläufige Suspendierung müsse es aber überwiegend wahrscheinlich sein, dass der Betroffene ein Dienstvergehen begangen habe und voraussichtlich im Disziplinarverfahren aus dem Dienst entfernt werde.
Wie das "Traunsteiner Tagblatt" berichtete, hat die Staatsanwaltschaft München I bereits im Mai einen Strafbefehl gegen den Mann beantragt.
Nach Angaben des Amtsgerichts München ist bislang kein Strafbefehl erlassen worden. Eine Sprecherin des Amtsgerichts wies zudem auf die geltende Unschuldsvermutung hin.
Titelfoto: 123RF/Andriy Popov