Polizeikessel bei Düsseldorfer Demo: Beschwerde zurückgewiesen

Düsseldorf/Münster - Ein umstrittener Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Düsseldorf soll weiter vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) verhandelt werden.

Polizisten kesseln am 26. Juni 2021 einen Teil der Demonstranten ein, die in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW protestieren.
Polizisten kesseln am 26. Juni 2021 einen Teil der Demonstranten ein, die in Düsseldorf gegen das geplante Versammlungsgesetz in NRW protestieren.  © Roberto Pfeil/dpa

Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster und wies damit eine Beschwerde der Polizei Düsseldorf als unzulässig zurück, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte.

Bei einem Protestzug gegen das damals geplante neue Versammlungsgesetz war es im Juni 2021 zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen.

Rund 300 Menschen setzten die Polizei für mehrere Stunden fest. Zu Unrecht, heißt es in drei Anträgen von Beteiligten, die beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht (VG) eingereicht wurden.

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Die Polizei Düsseldorf als Beklagte hatte jedoch die Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt, vielmehr sei das Amtsgericht die richtige Adresse. Im November 2022 hatte die Polizei eine entsprechende Beschwerde beim OVG in Münster eingereicht.

Für alle drei Anträge sei nun jedoch die Zuständigkeit des VG bestätigt worden, sagte die Sprecherin des OVG.

Die Kläger hatten dem Land vorgeworfen, die Verhandlungen mit Absicht zu verzögern. Dem hatte die Düsseldorfer Polizei widersprochen: Die Frage der Gerichtszuständigkeit sei komplex und in anderen Fällen verschieden beantwortet worden.

Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa

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