Deutschland/Österreich - Bei Ermittlungen wegen Geldwäsche stellte der Zoll fest, dass zwei Geschäftsführer ohne Erlaubnis Maschinen ins Ausland geschickt hatten, die potenziell zur Herstellung von Waffen verwendet werden können. Jetzt konnte bei Durchsuchungen eine weitere sichergestellt werden.
Bereits seit Ende des vergangenen Sommers ermittelt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Dresden wegen des Verdachts auf Geldwäsche.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um zwei 55-jährige Geschäftsführer aus Deutschland und Österreich sowie einen 48-Jährigen aus Georgien.
Während der Ermittlungen stellte sich heraus, dass sowohl 2023 als auch 2024 über die Firmen der Beschuldigten Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) ohne entsprechende Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach Usbekistan geliefert wurden.
Diese Dual-Use-Güter sind sowohl für den zivilen als auch für den militärischen Gebrauch geeignet. Unter anderem handelte es sich dabei um Werkzeugmaschinen, die auch für die Herstellung von Waffenteilen geeignet sind.
Bei Durchsuchungen fand man eine weitere Maschine zur Waffenherstellung
Ende Januar wurde bereits eine vom Flughafen Leipzig/Halle nach Usbekistan geplante Ausfuhr präventiv durch das Zollfahndungsamt Dresden gestoppt.
Bei Durchsuchungen von zehn Wohnungen und Firmensitzen in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Sachsen durch Zollfahnder aus Berlin und Dresden sowie im Bereich von Graz durch die österreichischen Zollbehörden wurde wurden dabei zahlreiche Dokumente und Speichermedien sichergestellt.
"Auf einem Firmengrundstück konnte eine weitere, für die Ausfuhr nach Usbekistan vorgesehene Maschine, die auf Grund ihrer Spezifikation auch zur Herstellung von Artillerie- und Geschützrohren genutzt werden könnte, beschlagnahmt werden", teilten die Zollfahnder mit.
Die gemeinsamen Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden und der Staatsanwaltschaft Mühlhausen dauern an.