Zoll nimmt leere Portemonnaies ins Visier und macht Mega-Fund

Frankfurt am Main - Die Beamten des Hauptzollamts in Frankfurt am Main haben erneut einen mutmaßlichen Versuch von Bargeldschmuggel unterbunden. Obwohl die Beschuldigte in ihrem Vorhaben durchaus kreativ war, scheiterte sie.

Sahen auf den ersten Blick äußerst harmlos aus: Doch in den Geldbeuteln war etwas Verbotenes versteckt.
Sahen auf den ersten Blick äußerst harmlos aus: Doch in den Geldbeuteln war etwas Verbotenes versteckt.  © Hauptzollamt Frankfurt am Main

Am heutigen Dienstag informierten die Zöllner aus der Mainmetropole über den Zwischenfall, der sich bereits in den Abendstunden des 10. Oktobers (Dienstag) ereignet hatte. Im Fokus stand hierbei eine in Deutschland gemeldete Thailänderin.

Kurz bevor die 50 Jahre alte Frau ihren Flieger in Richtung ihrer Heimat im thailändischen Bangkok besteigen wollte, wurde sie von der Schwerpunkt-Einheit gegen Geldwäsche gestoppt und einer ausführlichen Durchsuchung unterzogen.

Schnell wurden bei zwei von ihr im Handgepäck mitgeführten Portemonnaies verdächtige Unregelmäßigkeiten festgestellt.

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Zwar machten die Geldbeutel augenscheinlich den Eindruck, als seien sie leer, ungewöhnliche Ausbuchtungen entlang der Nähte machten die Ermittler jedoch stutzig.

Der gezielte Einsatz eines Messers förderte dann den eigentlichen Inhalt zutage. Eingenäht in das Innenfutter entdeckten die Beamten fein säuberlich gestapelte und eingeschweißte Geldbündel.

Insgesamt belief sich die sichergestellte Summe auf stolze 101.119,50 Euro, von denen das meiste in den Portemonnaies verstaut gewesen war. Aufgrund der Annahme von Geldwäsche wurde das Bargeld sichergestellt.

In die Portemonnaies waren insgesamt über 100.000 Euro eingenäht.
In die Portemonnaies waren insgesamt über 100.000 Euro eingenäht.  © Hauptzollamt Frankfurt am Main

Barmittel ab 10.000 Euro müssen bei Reisen aus Europa in "Drittländer" angemeldet werden

Wie das Frankfurter Hauptzollamt abschließend in Erinnerung rief, müssen Bargeldsummen ab 10.000 Euro bei der Ein- und Ausreise aus der EU in sogenannte Drittländer wie Thailand stets im Voraus deklariert werden. Anderenfalls drohen je nach Betrag empfindliche Bußgelder.

Im Fall der 50-Jährigen könnte sich dieses angesichts der enormen Schmuggelsumme im fünfstelligen Bereich bewegen.

Titelfoto: Hauptzollamt Frankfurt am Main

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